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Dr. Dirk Christoph Ciper
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Ärztliches Berufsrecht
Medizinrecht
Patient muss seine Einwilligung zur Operation nur durch den Chefarzt hinreichend deutlich machen
Will ein Patient nur durch einen Chefarzt und nicht durch seinen Vertreter operiert werden, muss er dies durch eine Erklärung z.B. im Rahmen eines Wahlleistungsvertrages oder im Rahmen seiner Einwilligung zur Operation hinreichend deutlich machen. Fehlt eine solche Patientenerklärung und benennt der Vertrag zudem einen ärztlichen Vertreter, willigt der Patient auch in eine vom Vertreter ausgeführte Operation ein. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 02.09.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden.
Der seinerzeit 64 Jahre alte Kläger aus Rheda-Wiedenbrück litt im Juli 2007 seit längerer Zeit unter einer andauernden Behinderung der Nasenatmung und häufigen Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Zur ... weiter lesen
Medizinrecht
Mehr Spielraum für Kliniken bei individuellen Heilversuchen
Kassel (jur). Schwer kranke Patientinnen und Patienten können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) leichter mit innovativen, noch nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Therapien behandelt werden. Weist die Studienlage bei der neuen Methode auf das Potenzial einer effektiven Behandlung hin und scheide die Standardtherapien im konkreten Fall aus oder sei sie mit schweren Nachteilen verbunden, kann die Krankenkasse zur Kostenübernahme der neuen Therapie verpflichtet sein, urteilten am Dienstag, 13. Dezember 2022, die Kasseler Richter (Az.: B 1 KR 25/20 R).
Als Beleg für das Potenzial der neuen Behandlungsmethode ist es danach nicht erforderlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) oder ein unabhängiges Institut wie das IQWIG diese entsprechend schon bewertet hat.
Hintergrund des ... weiter lesen
Medizinrecht
Masern Impfung: Für wen gilt die Impfpflicht?
Der deutsche Gesetzgeber führt in Kürze eine Impfpflicht für Masern ein. Ein Verstoß kann schwere Folgen haben. Allerdings gilt diese Impfpflicht nicht ausnahmslos.
Ab dem 01. März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern bundesweit. Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Impfung gegen Masern durch das sogenannte Masernschutzgesetz am 14.11.2019 zugestimmt, durch das vor allem Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert werden. Da der Bundesrat nicht zwischenzeitlich den Vermittlungsausschuss angerufen hat, wird dieses Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2020, Teil I, S. 148) am 01.03.2020 in Kraft treten.
Für wen gilt die Masern Impfpflicht?
Auf welchen Personenkreis sich die Impfpflicht für Masern ... weiter lesen
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