Anwalt Arbeitsrecht Heidelberg – Fachanwälte finden!

Rechtsanwalt in Heidelberg
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Das Arbeitsrecht gehört zu den umfangreichsten Rechtsgebieten im deutschen Recht. Gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist die Rechtsprechung häufig in der Position, geltende Gesetze auf ganz besondere Einzelfälle anzuwenden. Dabei gibt es in Deutschland laut Statistik immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die vor Gericht enden.

Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann, sind zahlreich. Ob Kündigung, Abmahnung, Probleme mit dem Arbeitsvertrag oder auch Mobbing. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich zu bewerten. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich rechtlichen Rat einzuholen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfassend, dass die Sachlage nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Nachdem das Arbeitsrecht in Deutschland so umfassend ist, ist jedem Arbeitnehmer, der Probleme mit dem Arbeitgeber hat, angeraten, sich an einen Fachanwalt zu ...

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Fachanwalt Bernd Frauenfeld mit Anwaltskanzlei in Heidelberg berät Mandanten bei rechtlichen Fragen im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.
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Fachanwalt Andreas Stiehl mit Fachanwaltskanzlei in Heidelberg hilft als Rechtsanwalt Mandanten fachkundig bei juristischen Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht.
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Zum Fachgebiet Arbeitsrecht berät Sie gern Rechtsanwalt Andreas Mörcke (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus der Stadt Heidelberg.
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Zum juristischen Thema Arbeitsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Samuel Gruber (Fachanwalt für Arbeitsrecht) aus Heidelberg.
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Rechtsangelegenheiten rund um das Fachgebiet Arbeitsrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Jutta Dillschneider (Fachanwältin für Arbeitsrecht) in Heidelberg.
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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Dr. Frank Maier (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in Heidelberg.
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Fachanwalt Marco Schahandeh mit Kanzlei in Heidelberg betreut Fälle fachmännisch bei aktuellen Rechtsfragen aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Heidelberg


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Heidelberg

Fachanwalt Arbeitsrecht Heidelberg
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... wenden.

Für Arbeitnehmer mach es dabei Sinn, sich für einen Fachanwalt vor Ort zu entscheiden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.

Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort aufzusuchen wie einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Heidelberg. Ein persönliches Gespräch ist durch die örtliche Nähe kein Problem. Dieser ist für Beratungsgespräche und auch bei anderen Terminen oft von Nöten. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Als Mandant wird man umfassend beraten werden. Auch weitere Vorgehensweisen werden aufgezeigt werden. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es oft auch möglich, zu schlichten und eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Falls ein Gerichtsverfahren nicht umgangen werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Weshalb bei arbeitsrechtlichen Problemen unbedingt die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden sollte Das Arbeitsrecht ist ein schwieriges und umfassendes Rechtsgebiet. Beauftragt man einen Fachanwalt, ist sichergestellt, dass man von einem Experten vertreten wird. Zahlreiche Zusätzliche Qualifikationen sind nötig, wenn man in Deutschland den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen darf. Hierzu zählt unter anderem der Besuch eines Fachanwaltskurses, der sich primär mit dem Gebiet Arbeitsrecht befasst und 120 Stunden umfasst. Es muss außerdem belegt werden, dass mehr als hundert Fällen, die in den Rechtsbereich Arbeitsrecht fallen, bearbeitet wurden. Bei mindestens fünfzig dieser Fälle muss es sich überdies um Arbeitsrechtsfälle handeln, die rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Diese Regelung gilt deutschlandweit. Auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist davon nicht ausgenommen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt somit über ein außerordentliches Fachwissen und Erfahrung. Er ist der richtige Ansprechpartner und Experte bei der Klärung und Durchsetzung aller Probleme im Bereich Arbeitsrecht.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Heidelberg
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Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann relevant - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht regelt die Summe der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zwei Teilbereiche: das individuelle Arbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtliche Grundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Fülle an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Streit vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Nächste Instanz im Falle einer Berufung / Beschwerde ist das LAG. Das BAG ist die letzte Instanz.

Stellenanzeigen und das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz

Eine Stellenanzeige ist für die meisten die optimale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Natürlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Eine Blindbewerbung ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Stellenanzeigen müssen konform mit dem AGG sein. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man z.B. eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitarbeit, einen Minijob, Nebentätigkeit oder gar Telearbeit an einem Telearbeitsplatz oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Ist die schriftliche Bewerbung aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit


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Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines Arbeitsverhältnisses. Darin geregelt findet sich sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen vorübergehenden Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft zu decken. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund und einer Befristung ohne sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Pflichten und Rechte. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind unter anderem folgende Punkte: Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis beginnt, Einzelheiten zu den Arbeitszeiten, Regelungen bezüglich Nachtarbeit bzw. Feiertags- und Sonntagsarbeit, Urlaubstage, Probezeit, Überstunden. Ebenso meist ausgeführt und vermerkt sind zusätzliche Zuwendungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit angesprochen ist, kann eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen immer wieder wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft zur Anwendung kommt. Wird ein Dienstwagen gestellt, findet sich das ebenfalls zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch das im Normalfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine bestimmte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Diese Rechte hat ein Arbeitnehmer in der Bundesrepublik


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Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in Deutschland eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. Als Angestellter hat man so beispielsweise u.a. ein Recht auf Fortzahlung des Lohns im Falle einer Krankheit. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Es gilt, Unfälle am Arbeitsplatz so gut als möglich zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer erhöht. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 06.07.2017 in Kraft. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den letzten zwei Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach dt. Recht bekommen im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Zudem hat man als Angestellter weitere Rechte wie z.B.: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Die Formen der Kündigung im Überblick


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch erhält. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür verschiedene Gründe und Arten. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie bereits angemerkt, eine sofortige Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Für eine fristlose Kündigung ist ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein „wichtiger Grund“ ist ein besonders schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr möglich, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen und die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele zu nennen sind Betrug, Diebstahl oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. In nur wenigen Ausnahmen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung jedoch bei einer privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Weitere Kündigungsformen, die im Verhalten des Arbeitsnehmers begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Wie der Name schon annehmen lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Sie ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur vorübergehend, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer drastischen Vertragsverletzung oder strafbaren Handlung stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlichen Fristen. Dauer und Länge der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beenden, sondern fortsetzen möchte. Allerdings zu geänderten Arbeitsbedingungen. Um eine Kündigung zu umgehen, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis beendet. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es ferner nicht unüblich, dass eine Abfindung bezahlt wird. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich zum Beispiel aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon erfolgt und es müssen noch Folgen und Ablauf der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Folgen und den Ablauf der Kündigung festlegt. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Auch kann z.B. auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Darüber im Klaren sollte man sich sein, dass gegen jede Kündigung rechtlich vorgegangen werden kann mit einer Kündigungsschutzklage, außer es wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu erwirken. Möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist unbedingt die Frist von 3 Wochen ab Erhalt zu beachten. Generell ist kein Anwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Indes ist es ausdrücklich angeraten, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Anwalt zum Arbeitsrecht wird sowohl sämtliche erforderlichen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Die Aufgaben eines Betriebsrats


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Gerade auch Unternehmen, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten zusätzliche Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Kommt es z.B. zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Dies gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat immer zu informieren. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung plant, wie zum Beispiel Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss hierüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist gleichsam ein betriebliches Schiedsgericht. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Hierfür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte durchaus eingeschränkt, zum Beispiel wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat darf nicht eigenmächtig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechte und Mitbestimmung des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Geregelt finden sich hier unter anderem die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Im öffentlichen Dienst entspricht im Übrigen der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts. Als Beschäftigter sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik bzw. Arbeitskampf, Warnstreik durchgeführt. Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Dies vor allem dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Mitarbeiter des Unternehmens.

Fragen im Arbeitsrecht? Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter

Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei allen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch natürlich die Arbeitgeberrechte. In Heidelberg sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zum Arbeitsrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Heidelberg ist dabei nicht nur die richtige Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragen hat z.B. bezüglich verminderter Erwerbstätigkeit, Mobbing, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder Urlaubabgeltung. Der Anwalt im Arbeitsrecht in Heidelberg ist auch die richtige Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg hat ein umfassenden Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird dabei zunächst im Regelfall außergerichtlich tätig, indem er versucht, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt selbstverständlich seinen Klienten bei Terminen vor Gericht wie der Güteverhandlung vertreten. Gerade wenn eine komplexe Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, sofort einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Um den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt ganz außerordentliche Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. Eine der Voraussetzung ist, dass er mind. hundert Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Außerdem muss belegt werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Beleg der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist damit offensichtlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein immenses fachliches Know-how vorzuweisen hat. Somit tut man somit gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich schwieriger gestalten, sofort einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu konsultieren.

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