Anwalt Arbeitsrecht Lünen – Fachanwälte finden!

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Anwalt Arbeitsrecht Lünen (© qualitystock - Fotolia.com)

Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten Rechtsgebieten. Gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist die Rechtsprechung nicht selten in der Position, geltende Gesetze auf ganz besondere Einzelfälle anzuwenden. Dabei nehmen die Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht stetig zu.

Die Möglichkeiten an Rechtsproblemen sind umfangreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Als Laie sind einem die Hände gebunden, denn nur Fachanwälte verfügen über das nötige Fachwissen. In der Regel führt kein Weg daran vorbei, sich professionellen Rat einzuholen. Tatsächlich sind die rechtlichen Aspekte zumeist so umfangreich, dass die Sachlage nur von einem Fachmann bewertet werden kann. Da gerade das Arbeitsrecht in Deutschland so umfangreich ist, ist es definitiv zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an ...

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Fachanwalt Peter Hartmann mit Anwaltskanzlei in Lünen bietet Rechtsberatung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Lünen


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Lünen

... einen ortsansässigen Juristen wenden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lünen.

Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort zu konsultieren wie einen Fachanwalt Arbeitsrecht in Lünen. Wendet man sich an einen Fachanwalt vor Ort, kann man Termine persönlich wahrnehmen. Ein absoluter Vorteil.. Vor allem bei ausführlichen Beratungsgesprächen oder Gesprächen über die Vorgehensweise ist dies zumeist mehr als sinnvoll. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich einen ersten Überblick über die Sachlage verschaffen. Der Anwalt wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch darlegen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer muss es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht in jedem Fall nötig. Oft kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lünen auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Kommt es doch zu gerichtlichen Schritten, wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Es besteht kein Zweifel, dass jeder, der ein arbeitsrechtliches Problem hat, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden sollte.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Lünen
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Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann bedeutend - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Grundsätzlich kann es in 2 Teilbereiche aufgeteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht existiert nicht. Vielmehr finden sich Regelungen zum Großteil im BGB sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in Spezialgesetzen. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das BAG ist die allerletzte Instanz.

Das AGG und der Weg zu einer neuen Anstellung

Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenanzeige fündig. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Bei Stellenanzeigen greift das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Das AGG (Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz) legt fest, dass eine Stellenanzeige nicht diskriminierend sein darf. Sie darf auch nicht gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein hundertprozentiges Verbot der Diskriminierung. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man z.B. eine Ausbildung suchen. Oder man ist auf der Suche nach einer Vollzeitstelle, nach einem Nebenjob, nach einer Teilzeitstelle. Auch die Option von Heimarbeit bzw. Telearbeit ist heute üblich. Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung der erste Schritt. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält die Stelle, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Der Arbeitsvertrag


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In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die rechtliche als auch die soziale - zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen vorübergehenden Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu unterscheiden zwischen einer Befristung ohne sachlichen Grund und einer mit sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Datum oder Ziel vermerkt, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages und damit Basis des Beschäftigungsverhältnisses. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Überdies sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Anmerkung: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sogenannte betriebliche Übung zustande kommen. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer zu Recht davon ausgehen darf, dass dieses Verhalten auch in der Zukunft Anwendung findet. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wird eine Gratifikation bezahlt oder besteht Anspruch auf Tantieme, dann findet sich auch das oftmals direkt im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Rechte von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik


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Als Beschäftigter hat man in in der BRD eine Vielzahl an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Geregelt findet sich dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von speziellen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Ferner hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Es gilt, Arbeitsunfälle weitestgehend zu verhindern. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer erhöht. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern beseitigen. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Angestellter weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Urlaub und Pausen, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte.

Die Formen der Kündigung im Überblick


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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Vertragspartei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Diese muss dieselbe zudem erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können kündigen. Erfolgt die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür diverse Arten und Gründe. Die Kündigung kann zum Beispiel eine fristlose Kündigung sein. Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis umgehend beendet. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Frist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schlimmes Ereignis, der dem Kündigenden das Abwarten der normalen Kündigungsfristen unzumutbar macht wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in wenigen Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung. Wie der Name bereits annehmen lässt, liegt der Grund der Kündigung bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Der Angestellte ist aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Eine weitere Art der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sog. Verdachtskündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorangegangene Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu welchem Termin das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzlichen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag bzw. aus dem Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Vertragspartei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wird aufgelöst. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Lohn freizustellen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es ferner nicht unüblich, dass eine Abfindung gezahlt wird. Oftmals ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Nach rechtlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür häufig ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Doch auch auf das Recht eine Kündigungsschutzklage zu erheben kann in einem Abwicklungsvertrag verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu erwirken. Will man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist in jedem Fall die Frist von 3 Wochen ab Erhalt zu beachten. Grundsätzlich braucht der Arbeitnehmer für das Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Rechtsanwalt. Jedoch ist es ausdrücklich zu empfehlen, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird sowohl alle nötigen Schriftsätze erstellen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Betriebsrat: Aufgaben und Vorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens


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Vor allem auch Betriebe, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten zusätzliche Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Er vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Sachverhalten. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das ist auch der Fall, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Auch wenn ein Unternehmer in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie z.B. Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss darüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte durchaus eingeschränkt, zum Beispiel wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein eigenständiges Recht auf Einsicht zu. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Angestellten mitwirken darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG ist die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Im Übrigen ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, wie z.B. die Höhe des Arbeitslohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu realisieren, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Führen die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden zu keinen angemessenen Ergebnissen, wird zum Streik aufgerufen. Arbeitnehmer haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber zu informieren, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Gerade wenn in einem Betrieb Tarifverträge zur Anwendung kommen. In einem derartigen Fall können Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Bezahlung oder von besseren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Mitarbeiter.

Ob Kündigungsschutzklage oder eine arbeitsrechtliche Beratung: bei einem Anwalt zum Arbeitsrecht sind Sie in den besten Händen

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist der beste Ansprechpartner bei allen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch selbstverständlich die Arbeitgeberrechte. In Lünen sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lünen ist dabei nicht nur die perfekte Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragestellungen hat z.B. bezüglich Mobbing, verminderter Erwerbsfähigkeit, der Arbeitnehmerentsendung, einem Wettbewerbsverbot, Schwarzarbeit, der Scheinselbständigkeit oder Urlaubabgeltung. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Lünen ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Lünen befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemstellungen, die sich arbeitsrechtlich ergeben können. Der Rechtsanwalt wird hierbei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt natürlich seinen Klienten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Gestaltet sich ein Fall komplexer, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Praxis als auch in der Theorie - vorweisen können. Eine der Voraussetzung ist, dass er mindestens hundert Fälle, die in den Rechtsbereich des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Ferner muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen, dass er sich fortgebildet hat. Bildet er sich nicht weiter, entzieht die Kammer ihm die Erlaubnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist somit offensichtlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ein großes Fachwissen vorzuweisen hat. Vor allem bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man somit gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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