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Chemnitz (jur). Arbeitgeber müssen sich entscheiden, ob sie einen Arbeitnehmer noch benötigen oder nicht. Nach mehrfachem Hin und Her kann eine Kündigung treuwidrig und daher unwirksam sein, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz mit einem am Montag, 27. August 2012, veröffentlichten Urteil vom 24. Mai 2012 entschied (Az.: 1 Sa 661/11). Es gab damit der Kündigungsschutzklage eines Krankenpflegers recht. In einer Klinik in Sachsen hatte er 1998 zunächst seine Ausbildung beendet und war danach auf eine Vollzeitstelle in der Intensivstation übernommen worden. Am 11. Februar 2011 teilte ihm die Klinikleitung mit, er müsse mit seiner Kündigung zum 31. März rechnen. Der Krankenpfleger schaute sich um und fand zeitlich passend eine neue Stelle zum 1. April 2011. Er...
weiter lesenSeit den Jahren 2002 bzw. 2003 (je nach dem, ob ein sog. Altvertrag vorliegt) sind Arbeitsvertragsklauseln nach dem AGB Recht der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen. Nach und nach werden seitdem immer mehr Arbeitsvertragsklauseln durch das Bundesarbeitsgericht auf eine „AGB-Tauglichkeit“ überprüft. Zur Frage, ob eine Urlaubsgeldzahlung durch AGB- Klauseln im Arbeitsvertrag von dem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werden, hat nun das Bundesarbeitsgericht am 22.07.2014 (Aktenzeichen 9 AZR 981/12) ein Urteil erlassen: Danach ist es zulässig, wenn Klauseln des Arbeitsvertrages die Urlaubsgeldzahlung vom ungekündigten Bestand abhängig machen . Die Rechtsfrage betrifft also den Fall, dass der Zeitpunkt der Zahlung des...
weiter lesenBerlin (DAV). Kämpft das Kita-Personal um sein Gehalt, kann das arbeitende Eltern in die Bredouille bringen: Wohin während eines Streiks mit dem Kind, darf der Chef wegen der Fehlzeit abmahnen? Wie Eltern vorgehen können, wenn sich keine Großeltern oder Babysitter als Betreuungsalternative auftun lassen – die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf. Werden Eltern von einem Warnstreik in der Kita überrascht, machen sie sich für ihren Arbeitgeber nicht angreifbar, wenn sie mangels Betreuungsalternativen nicht zur Arbeit kommen können. Sie müssen ihren Chef dann aber kurzfristig am Telefon darüber informieren. In einem solchen Fall wäre eine Kündigung oder eine Abmahnung ausgeschlossen. Die aktuellen Streiks sind allerdings im Vorlauf angekündigt worden. In...
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