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Bonn (jur). Das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann auch in einem überwiegend karitativ tätigen Unternehmen nicht pauschal verweigert werden. Zwar greift die Mitbestimmung nicht bei Mitarbeitern, die als „Tendenzträger“ gelten, so das Arbeitsgericht Bonn in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 5. Januar 2023 fest (Az.: 3 BV 96/22). Tendenzträger seien aber nur Mitarbeiter, die den karitativen Zweck des Unternehmens eigenverantwortlich umsetzen. Im konkreten Fall ging es um einen Träger von ambulanten Teil- und vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In dem überwiegend karitativ tätigen Unternehmen arbeiteten auch rund 130 Kita- und Schulassistenten. Als fachliche beziehungsweise reguläre...
weiter lesenDie Frage nach der Zulässigkeit einer Krankmeldung per WhatsApp stellt sich in Zeiten der Digitalisierung immer häufiger. Viele Arbeitnehmer bevorzugen es, eine kurze Nachricht über den Messenger Dienst zu schicken, anstatt telefonisch Kontakt mit dem Chef aufzunehmen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Kann man sich wirklich einfach per WhatsApp krankmelden, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? Eine Krankmeldung per WhatsApp birgt einige Probleme und Unsicherheiten . Zwar ist es praktisch, schnell und unkompliziert eine Nachricht zu verschicken, jedoch gibt es einige Aspekte zu bedenken. Eine ordnungsgemäße Krankmeldung sollte unverzüglich erfolgen, das heißt, sobald der Arbeitnehmer erkennt, dass er nicht arbeitsfähig ist. Eine kurze...
weiter lesenVertrauensarbeitszeit: Was ist das eigentlich? Und vor allem: Was ist es nicht? Und welche Folgen hat das zutreffende Verständnis von Vertrauensarbeitszeit (oder kann es jdf. haben)? Nachfolgend ein kurzer Überblick dazu: Mancher meint: Vertrauensarbeitszeit bedeutet nach einem zum teilweise anzutreffenden Verständnis angeblich: Es ist keine Dauer der Arbeitszeit vereinbart. Beschäftigte entscheiden selbst, wie viel sie arbeiten. Die Arbeit muss eben nur erledigt werden. Das ist falsch ! Richtig ist: Vertrauensarbeitszeit bedeutet vielmehr: Der Arbeitgeber ... verzichtet auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und er vertraut darauf, dass die Beschäftigten die vereinbarte Dauer der Arbeitspflicht auch ohne...
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