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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Rheine


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Rheine
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Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Grundsätzlich kann es in zwei Teilgebiete unterteilt werden: zum Ersten das individuelle Arbeitsrecht und zum Zweiten das kollektive Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Vorschiften und Gesetze sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtliche Grundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Für Rechtsstreite ist das ArbG zuständig. Das Landesarbeitsgericht ist bei Beschwerden und Berufungen zuständig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das letztinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Gleich ob Vollzeitstelle oder Nebenjob - über eine Stellenanzeige wird man fündig

Eine Stellenanzeige ist für die meisten die optimale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Dies ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Bei Stellenanzeigen greift das AGG. Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss wegen einer körperlichen Einschränkung. Es gilt ein hundertprozentiges Diskriminierungsverbot. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man z.B. eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitarbeit, eine Vollzeitstelle, einen Mini-Job, Nebentätigkeit oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Seit 2015 gilt in der BRD übrigens ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Stelle, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Nur wenn die Bewerbung aussagekräftig und formal perfekt ist, wird man die zweite Etappe nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Aufgabenstellungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis im Regelfall mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Arbeitsvertrag - die Inhalte


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die soziale als auch die rechtliche - zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Datum oder Ziel vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sog. Dienstvertrages, in dem sich beide Vertragsparteien über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind u.a. folgende Punkte: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenso im Arbeitsvertrag ausgeführt sind zudem der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Hinweis: die Zahlung z.B. von Weihnachtsgeld kann auch durch sog. betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu gehören z.B. gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die 3x aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich dies ebenfalls meist im Arbeitsvertrag geregelt. Gewährt der Arbeitgeber die Zahlung einer Tantieme, einer Gratifikation oder eine Bonuszahlung ist auch dies im Normalfall ebenso im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Sonderstellung nehmen Arbeitsverträge bei einer Arbeitnehmerüberlassung ein. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Betrieb geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. In der Regel handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Vorschriften bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elterngeld, Arbeitsschutz

In der BRD schützt der Staat Arbeitnehmer bzw. Angestellte in besonderem Maße. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Geregelt findet sich dies im EFZG. Das MuSchG regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu erziehen und zu betreuen. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsunfälle sollen so gut als möglich verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht unter anderem den Kündigungsschutz, den behinderte Arbeitnehmer bereits genießen, um weitere Hürden. Ferner wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz erlassen. Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man in den vergangenen 2 Jahren für mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Zudem hat man als Arbeitnehmer weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Pausen, das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung.

Was Sie über die Kündigung wissen müssen


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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Das heißt, damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, müssen nicht beide Vertragsparteien mitwirken, sondern es muss nur sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch erhält. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern mit sofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie bereits angesprochen, eine umgehende Wirkung. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorhanden sind, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar machen z.B. Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wird allerdings das Internet privat am Arbeitsplatz genutzt, dann kann das nur in Ausnahmefällen zu einer fristlosen Kündigung führen. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Arbeitnehmers liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung bzw. die Verdachtskündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es hierbei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Angestellte mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Handlung stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorhergehende Abmahnung ist im Übrigen nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Länge und Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung ergeben sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist, aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag, der auf das Beschäftigungsverhältnis anwendbar ist. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortführen will. Jedoch zu veränderten Bedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Lohn freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich z.B. aus einem Sozialplan, der von dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sogenannten Abwicklungsvertrages erfolgen. Im Abwicklungsvertrag kann z.B. auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Auch kann z.B. auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Grundsätzlich gilt für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist, die unbedingt einzuhalten ist. Generell ist kein Rechtsanwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Jedoch ist es unbedingt zu empfehlen, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Rechtsanwalt zu überlassen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Aufgaben und Vorteile eines Betriebsrats


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Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Er vertritt die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und hat ein Recht auf Mitbestimmung zum Beispiel bei sozialen Sachverhalten. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Vielzahl von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das ist auch der Fall, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat stets zu unterrichten. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung vollkommen neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen. Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zusammen geeinigt haben. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat innehat, durchaus eingeschränkt. Dies zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Recht zur Einsicht in Personalakten. Strittig ist überdies oft die Frage, inwieweit und ob überhaupt der Betriebsrat bei Zielen und Evaluierungen der einzelnen Mitarbeiter partizipieren darf. Gestritten wird oftmals um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat dabei genau zustehen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normiert. Geregelt finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung bzw. die Betriebsratsanhörung bei beispielsweise einer Kündigung. Das Gegenstück zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Im Zentrum der Arbeit von Gewerkschaften steht es sicherlich, einen angemessenen Arbeitslohn zu erstreiten oder auch sozialverträgliche Arbeitszeiten auszuhandeln. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Arbeitnehmer sind im Übrigen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Dies primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall können Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von einer besseren Entlohnung oder von günstigeren Arbeitsbedingungen profitieren als andere Mitarbeiter.

In welchen Fällen Sie einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht kontaktieren sollten


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Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die besten Ansprechpartner Anwälte im Arbeitsrecht. Ein Anwalt zum Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch die Arbeitgeberrechte. In Rheine finden sich einige Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht. Der Anwalt für Arbeitsrecht aus Rheine ist dabei nicht nur die perfekte Kontaktstelle, wenn man allgemeine Fragen hat z.B. bezüglich verminderter Erwerbstätigkeit, Mobbing, einem Wettbewerbsverbot, der Arbeitsnehmerentsendung, Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit oder Urlaubabgeltung. Der Arbeitsrechtler in Rheine ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Rheine hat ein breites Fachwissen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Von der Bewerbung bis hin zur Kündigung. Der Arbeitsrechtler wird hierbei zunächst im Normalfall außergerichtlich tätig, indem er versucht, sich mit der anderen Partei außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wird der Anwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Um den Titel Fachanwalt zum Arbeitsrecht führen zu dürfen, muss der Anwalt ganz besondere Erfahrungen - sowohl in der Theorie als auch in der Praxis - vorweisen können. Eine der zahlreichen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mind. 100 Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Der Rechtsanwalt muss ferner einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Außerdem muss der Anwalt belegen, dass er sich fortbildet und wenigstens eine arbeitsrechtliche Weiterbildung im Jahr besucht hat. Kann der Beleg der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist damit deutlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein immenses fachliches Know-how vorzuweisen hat. Genau deshalb tut man also gut daran, gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen, die sich schwieriger gestalten, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

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