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Arbeitnehmer stellen sich immer wieder die Frage, ob eine mündliche Zusage des Arbeitgebers bereits einen wirksamen Arbeitsvertragsschluss bedeutet. Auch die Ursachen für das Aufkommen dieser Frage, sind immer wieder die gleichen. Oft warten Arbeitnehmer vergeblich auf einen schriftlichen Vertrag und plötzlich will der Arbeitgeber aber nichts mehr von einer mündlichen Zusage wissen. Arbeitnehmer haben dann im Vertrauen auf die Zusage vielleicht schon ihren bisherigen Job gekündigt oder andere Jobangebote abgelehnt. Aber auch andersherum ist die Frage von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit doch noch einen besseren Job angeboten bekommt und lieber diesen annehmen möchte. Grundsatz Ob eine mündliche Zusage bereits zum Abschluss eines Arbeitsvertrages geführt hat, ist...
weiter lesenErfurt (jur). Jedenfalls in Corona-empfindlichen Bereichen dürfen Arbeitgeber ein „2G-Modell“ durchsetzen und einen bereits geschlossenen Arbeitsvertrag einer Ungeimpften noch vor Vertragsbeginn kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 2. März 2022, bekanntgegebenen Urteil gegen eine Musicaldarstellerin entschieden (Az.: 17 Ca 11178/21). Inwieweit dies auf andere Betriebe übertragbar ist, blieb nach den Urteilsgründen unklar. Die Sängerin hatte mit zwei Veranstaltungsgesellschaften Arbeitsverträge für Proben und Aufführungen eines Musicals geschlossen. Als die Arbeitgeberinnen erfuhren, dass die Sängerin ungeimpft war, kündigten sie dies noch vor Vertragsbeginn. Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 3. Februar 2022 hat das Arbeitsgericht Berlin dies nun...
weiter lesenDas Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Beschlüssen vom 13. Juni 2023 zu den Aktenzeichen 10 M 3/23, 10 M 4/23, 10 M 6/23, 10 M 7/23, 10 M 8/23, 10 M 9/23, 10 M 10/23 und 10 M 11/23 die Beschwerden der Polizeiinspektion Magdeburg bzw. die Beschwerde der Polizeiinspektion Halle (Saale) gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg zurückgewiesen, durch die vorläufige Dienstenthebungen von acht Polizeivollzugsbeamten auf Probe aufgehoben wurden. Aus der Pressemitteilung des OVG SA Nr. 7/2023 vom 14.06.2023 ergibt sich: Die Polizeibeamten waren als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an der Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt Teilnehmer einer von den Mitgliedern der Ausbildungsklasse unterhaltenen WhatsApp-Chat-Gruppe. Ihnen wird vorgeworfen, gegen die Pflicht zu...
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