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Rechtsanwalt Gesellschaft der HeilberufeGegenstand des Arzneimittelrechts ist einerseits die Herstellung von Arzneimitteln, andererseits die klinische Prüfung und die Abgabe von Arzneimitteln. Zwar ist das Arzneimittelrecht Teil des Verwaltungsrechts, es enthält aber auch Regelungen des Nebenstrafrechts. Weil es jedoch vor allem auch Teil des Medizinrechts ist, wird die Beratung im Arzneimittelrecht in der Regel von einem Fachanwalt für Medizinrecht durchgeführt oder einem Rechtsanwalt, der zumindest mit dem Schwerpunkt Medizinrecht berät. Das Arzneimittelrecht in Deutschland hat seine Rechtsquellen vor allem im Arzneimittelgesetz (AMG), aber beispielsweise auch im Infektionsschutzgesetz und Verordnungen wie der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV).
Zweck des Arzneimittelrechts
Bereits aus der Tatsache, dass das Arzneimittelrecht im Verwaltungsrecht und auch im Strafrecht anzusiedeln ist, lässt sich erkennen, dass das Arzneimittelrecht dem Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung – also der sogenannten Gefahrenabwehr – dienen soll. Die Gefahrenabwehr erfolgt dabei dadurch, dass die Gefahr eines Missbrauchs von Arzneimitteln möglichst gering gehalten wird, in dem die Zulassung (klinische Prüfung), Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln – auch Arzneimittel für Tiere - stark reglementiert wird.
Arzneimittelrecht in der EU
Das Arzneimittelrecht ist allerdings nicht nur auf nationaler Ebene geregelt, sondern auch grenzüberschreitend zur Gefahrenabwehr vereinheitlicht worden. Hierfür wurden bereits in den 1960er-Jahren erste Regelungen erlassen. Die wesentlichen Richtlinien für die Harmonisierung der Humanarzneimittelrechts und des Tierarzneimittelrechts wurden im Jahr 2001 erlassen, eine weitere wesentliche Richtlinie für die Arzneimittelherstellung im Jahr 2003 (2003/94/EG) die teilweise 2005 (Grundsätze und Leitlinien der guten klinischen Praxis) ergänzt wurden . Seitdem müssen Pharmaunternehmen z. B. für Herstellung, Prüfung und Freigabe von Arzneimitteln mindestens eine sachkundige Person beschäftigen.
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Anwalt Medizinrecht WuppertalKarlsruhe/Berlin (DAV). Verklagt ein Patient eine Klinik und dort behandelnde Ärzte auf Schadensersatz, darf er von der Klinik nicht verlangen, die Privatanschrift des Arztes mitgeteilt zu bekommen. Er kann seine Klage auch dann erfolgreich gegen den Arzt erheben, wenn er die Klinikanschrift nutzt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Januar 2014 (AZ: VI ZR 137/14). Der frühere Patient einer Klinik wollte zwei dort angestellte Ärzte auf Schadensersatz verklagen. Einem Arzt konnte die Klage in der Klinik nicht korrekt zugestellt werden. Der Name es Arztes war auf der Klageschrift falsch angegeben. Trotz späterer erfolgreicher Zustellung in der Klinik verlangte der Mann die Bekanntgabe der...
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Karlsruhe. Wenn Patienten Bedenkzeit nach einem Aufklärungsgespräch wünschen, müssen sie sich dazu selbst äußern. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat in einem am Mittwoch, 08. Februar 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil entschieden, dass ein Arzt dies in der Regel nicht von sich aus anbieten muss (Az.: VI ZR 375/21). Etwas anderes gelte nur, sofern sich aus dem Aufklärungsgespräch Hinweise ergeben, dass der Patient noch etwas Zeit braucht. Der Kläger litt 2013 unter chronisch wiederkehrenden Ohrentzündungen und sogenannten Paukenergüssen. Hierbei handelt es sich um eine Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr. Nach der Überweisung ins Krankenhaus empfahl der dortige Arzt eine Operation an Nase und Nebenhöhlen. Nach dem Aufklärungsgespräch hat der Patient die Einwilligungserklärung unterschrieben....
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Mainz (jur). Liegt eine Patientin nackt und narkotisiert auf einem Operationstisch, darf der 90-jährige Vater des Chefarztes nicht einfach zusehen. Dies betonte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 20. Februar 2013, veröffentlichten Urteil und bestätigte damit die Kündigung des Chefarztes der Chirurgie eines kirchlichen Krankenhauses aus dem Raum Trier (Az.: 2 Sa 402/12). Hintergrund des Rechtsstreits war die geplante Entfernung der Gallenblase einer 1969 geborenen Patientin. Die narkotisierte Frau wurde in „Seitenschnittlage“ und mit etwas gespreizten Beinen in den OP-Saal gebracht. Die Patientin trug ein OP-Hemd, welches zum Anschließen von Elektroden aufgedeckt wurde. Ein den Unterleib bedeckendes Tuch wurde während der Operation...
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