Anwalt Familienrecht Roth – Fachanwälte finden!

In der BRD wird in etwa jede dritte Ehe geschieden, die Scheidungsquote in Deutschland liegt damit bei über 40 Prozent. Sämtliche Aspekte die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es normiert die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Familie, Verwandtschaft, Ehe oder aufgrund einer eingetragenen Lebensgemeinschaft miteinander in einer Beziehung stehen. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des örtlich zuständigen Familiengerichts erforderlich. Grundsätzlich ist es erst möglich, eine eheliche Gemeinschaft zu scheiden, wenn ein mindestens einjähriges Trennungsjahr eingehalten wurde. Wie die Ehescheidung letztendlich abläuft, darauf haben die Ehegatten einen gewissen Einfluss. Das betrifft vor allem auch, wie hoch die Kosten der Scheidung letztlich ausfallen und auch wie lange sich die Scheidung in die Länge zieht. Wenn bei den Ehepartnern über die Ehescheidung Einigkeit herrscht und Fragen bezüglich der Aufteilung des Hausrats, des Umgangsrechts und Sorgerechts und Unterhalts nicht strittig sind, kann eine schnelle Scheidung erfolgen. Liegt eine solche Einigkeit vor, dann spricht man von einer einvernehmlichen Ehescheidung, die in der Umgangssprache auch als Blitzscheidung bezeichnet wird. Ist die Basis für eine einvernehmliche Ehescheidung, eine Blitzscheidung gegeben, dann kann durchaus auch eine Scheidung Online durchgeführt werden. Ist die Scheidung rechtskräftig, erhält jeder der geschiedenen Ehegatten einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (Scheidungsurkunde).

Scheidung und Unterhaltszahlungen

Soll eine Ehescheidung erfolgen, dann sind eine Vielzahl an Punkten zu klären. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Kindesunterhalt. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht geregelt. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen z.B. der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den angesetzten Kindesunterhalt zu bezahlen oder ob dieser nur den Mindestunterhalt leisten kann. Als Grundlage zur Berechnung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt dient dabei regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Ebenfalls zu regeln ist in Bezug auf die Kinder neben dem Umgangsrecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Sorgerecht. Kommt es zu einer Scheidung der Ehe, bei der Kinder betroffen sind, ist es empfohlen, die Angebote für eine Beratung des Jungendamts oder eines freien Trägers der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Lassen Sie sich von einem Scheidungsanwalt in allen Angelegenheiten rund um Trennung und Scheidung beraten

Hat man allerdings rechtliche Fragen wie nach der Strafe bei Unterhaltsschulden oder der Wirksamkeit eines Verzichts auf Unterhalt, dann ist ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Roth haben sich etliche Anwälte für Familienrecht angesiedelt. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Rechtsanwalt aus Roth zum Familienrecht alle wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Wann ist eine Härtefallscheidung eine Option? Sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag verfasst werden? Was ist der Zugewinnausgleich? Was ist Gütertrennung und Gütergemeinschaft? Welcher der Güterstände gilt für mich? Macht eine Patientenverfügung in der Ehe Sinn? Was geschieht mit dem Kindergeld bei Scheidung? Wer kriegt den PKW bei einer Scheidung?

Entscheidet man sich nach der Rechtsberatung den Anwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, wird sich dieser um sämtliche Belange die Scheidung betreffend kümmern, den Antrag auf Scheidung einreichen und auch beim Scheidungstermin die Rechte seines Mandanten vertreten. Wissen sollte man auf jeden Fall, dass eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist, es besteht Anwaltszwang. Nichtsdestoweniger hat man die Möglichkeit, sich gemeinsam mit dem Ehepartner einen Anwalt zu teilen. So können die Scheidungskosten niedrig gehalten werden. Damit das auch wirklich funktioniert, muss die Ehescheidung unbedingt einvernehmlich sein, d.h., man muss sich in allen Punkten wie Aufteilung des Hausrats, Umgangsrecht etc. einig sein.

Ein Anwalt im Familienrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen des Familienrechts aus

Jedoch ist ein Anwalt für Familienrecht aus Roth nicht nur der ideale Ansprechpartner für eine scheidungsrechtliche Beratung oder zum Durchführen einer Scheidung. Er hat vielmehr ein breites Fachwissen in allen Angelegenheiten, die in den Rechtsbereich Familienrecht fallen. Aufzuführen sind hier z.B. alle Aspekte, die mit der Vaterschaft zu tun haben. Er kann über die Anerkennung einer Vaterschaft ebenso informieren wie über die Durchführung eines Vaterschaftstests. Und auch wenn es um eine Vaterschaftsklage geht, ist man bei einem Familienrechtsanwalt in den allerbesten Händen. Muss man einem Kuckuckskind Unterhalt zahlen? Wie verhält es sich mit Unterhalt an ein nicht eheliches Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Kindesunterhalt verklagt zu werden? Dies sind nur ein paar Beispiele für Fragen, die ein Anwalt für Familienrecht im Rahmen einer Rechtsberatung beantworten kann. Darüber hinaus verfügt ein Anwalt zum Familienrecht im Normalfall auch über fachliches Know-how im Betreuungsrecht und Adoptionsrecht. Er ist zudem in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Übertragung der Vormundschaft geht (Pflegeltern / Vormundschaft).


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Die neue Mindestunterhaltsverordnung für den Kindesunterhalt wurde aktuell im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 330) veröffentlicht. Wie erwartet mit Steigerungen um die 10%! Dies wird Grundlage der neuen Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2024 sein.  Das sind die neuen Beträge des Mindestunterhalts: 0-5 Jahre - 480 EUR statt bisher 437 EUR 6-11 Jahre - 551 EUR statt bisher 502 EUR 12-17 Jahre - 645 EUR statt bisher 588 EUR Das hälftige Kindergeld (derzeit 125 EUR) ist dabei noch zur Ermittlung des konkreten Zahlbetrages abzuziehen. Der Unterhalt bei höheren Einkommen wird im gleichen prozentualen Umfang angehoben. Auch der Unterhaltsvorschuss (Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes von 250 EUR) erhöht sich dadurch merklich.  Unklar ist bislang, ob ... weiter lesen
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