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Leipzig (jur). Stirbt ein anerkannter Flüchtling, erlischt das Familienasyl von Angehörigen. Können Familienangehörige nicht aus anderen Gründen Schutz erlangen, kann eine Abschiebung drohen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Donnerstag, 9. November 2023, zugestellten Urteil (Az.: 1 C 35.22). Familienmitglieder des Verstorbenen könnten nicht die Rechtsposition von dessen Flüchtlingsanerkennung „erben“. Damit ende aber nicht automatisch auch die Aufenthaltserlaubnis, betonten die obersten Verwaltungsrichter. Die aus Eritrea stammende, mittlerweile 73-jährige Klägerin hatte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Familienasyl erhalten. Der Familienflüchtlingsschutz wurde ihr gewährt, weil ihr Ehemann als Flüchtling anerkannt worden war. Doch als der Mann...
weiter lesenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat entschieden, dass Asylbewerberleistungen bei fehlender Mitwirkung an der Passbeschaffung gekürzt werden können (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER ). Mitwirkungspflicht und Leistungskürzung Die Antragstellerin, eine aus Guinea stammende Frau, lebt seit 2009 in Deutschland. Nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie zur Ausreise verpflichtet, doch ihre Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden. Die Antragstellerin erhält trotz ihrer Ausreisepflicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Jahr 2024 kürzte die zuständige Behörde ihre Leistungen aufgrund unzureichender Mitwirkung bei der Passbeschaffung auf den Grundbedarf wie...
weiter lesenMünchen. Für später aus humanitären Gründen aufgenommene Flüchtlinge haben während eines laufenden Asylverfahrens keinen Anspruch auf rückwirkendes Kindergeld. Bei solchen subsidiär Schutzberechtigten ist dies nicht vorgesehen, sondern nur für Flüchtlinge, die als politisch Verfolgte nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Das hat der Bundesfinanzhof München (BFH) in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: III R 19/20) entschieden. Im konkreten Fall geht es um die ausländische Mutter zweier Kinder, die nach ihrer Einreise nach Deutschland Ende 2015 Asylanträge gestellt hatten. Zur Deckung des Existenzminimums erhielten sie Asylbewerberleistungen von der Kommune. Der Asylantrag wurde im Dezember 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)...
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