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Luxemburg (jur). Kranke Ausländer dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland wegen einer unzureichenden medizinischen Versorgung eine erhebliche und letztlich unmenschliche Zunahme ihrer Schmerzen droht. Das hat am Dienstag, 22. November 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines krebskranken Russen entschieden (Az.: C-69/21). Der heute 34-Jährige war mit 16 an Blutkrebs erkrankt. Seit 2013 hält er sich illegal in den Niederlanden auf und befindet sich dort in Behandlung. Gegen seine Schmerzen erhält er medizinisches Cannabis. In Russland ist die Verwendung von Cannabis in der Medizin verboten. Mehrere Asylanträge des Mannes blieben ohne Erfolg, und 2020 wurde er ausgewiesen. Seine gegen die „Rückkehrentscheidung“ eingereichte Klage legte das...
weiter lesenLuxemburg (jur). Minderjährige können auch dann in Deutschland einen Asylantrag stellen, wenn ihre Eltern bereits in einem EU-Staat Schutz gefunden haben. Im konkreten Fall darf daher Deutschland ein hier geborenes Kind nicht an Polen verweisen, wie am Montag, 1. August 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-720/20). Polen sei nur dann zuständig, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. Damit muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag eines 2015 in Deutschland geborenen Mädchens prüfen. Ihre Eltern und Geschwister sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft und hatten bereits in Polen Schutz gefunden. Die Familie war dann illegal über die Grenze nach Deutschland gekommen. Hier gebar die Mutter dann ein weiteres Kind. Danach beantragte die...
weiter lesenMünchen. Etwa 170.000 Zeugen Jehovas in Russland sind wegen ihres religiösen Glaubens staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat diese Entscheidung als erstes Oberverwaltungsgericht in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekannt gegebenen Urteil gefällt und Deutschland aufgefordert, zwei russische Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen (Az.: 11 B 19.33187). Die Männer reisten 2018 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte ihren Asylantrag ab. Der VGH entschied jedoch am 9. November 2021, dass die russischen Kläger als Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugung einem hohen Risiko ausgesetzt seien, von staatlicher Seite verfolgt zu werden. Im Jahr 2017 listete das Oberste Gericht der Russischen Föderation Jehovas Zeugen als...
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