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Luxemburg (jur). EU-Staaten müssen die Aufrechterhaltung des Familienverbands von anerkannten Flüchtlingen achten. Will ein als Flüchtling anerkannter Vater zu seinem in einen anderen EU-Mitgliedstaat lebendes minderjähriges und ebenfalls unter Schutz genommenes Kind ziehen, darf sein erneuter, dort gestellter Asylantrag zwar als unzulässig abgelehnt werden, urteilte am Dienstag, 22. Februar 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-483/20). Dem Vater stehe dann aber zur Achtung des Familienlebens und zur Aufrechterhaltung des Familienverbandes regelmäßig ein Aufenthaltsrecht zu. Im Streitfall ging es um einen syrischen Vater, der 2015 in Österreich als Flüchtling anerkannt wurde. Seine beiden Töchter, eine davon war minderjährig, hatte es dagegen im Zuge ihrer Flucht nach Belgien verschlagen....
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Mit Urteil vom 16.07.2024 (Az: 14 A 2847/19.A - I. Instanz: VG Münster 2 K 2750/18.A) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschieden, dass in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit für Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr besteht. Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger aus der Provinz Hasaka, hatte auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz geklagt, war jedoch vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Einschleusung von Personen beteiligt gewesen. Keine politische Verfolgung Der 14. Senat des OVG NRW hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster auf und wies die Klage ab. Nach Ansicht der...
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Leipzig (jur). Bei der Prüfung der Identität eines Asylsuchenden darf bei fehlenden Passpapieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht pauschal die Mobiltelefondaten auslesen. Gibt es andere Dokumente und Anhaltspunkte, die die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person aufzeigen, sind zuerst diese und nicht die Handydaten zu berücksichtigen, urteilte am Donnerstag, 16. Februar 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 19.21). Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Asylsuchende, die 2019 nach Deutschland kam und einen Asylantrag stellt. Sie gab an, aus Afghanistan zu stammen. Über einen gültigen Pass oder Passersatzpapiere verfügte sie nicht. Allerdings legte sie eine sogenannte Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument ohne biometrische Daten, sowie eine Heiratsurkunde...
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