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Fachanwältin Katja Döhler mit Fachanwaltskanzlei in Wolfsburg unterstützt Mandanten bei rechtlichen Fragen im Fachbereich Sozialrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Wolfsburg


Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg
Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, woraufhin die Frau vor Gericht zog. Das Sozialgericht Stuttgart gab ihr zunächst Recht, woraufhin der Versicherungsträger Berufung einlegte. ... weiter lesen
Sozialrecht Sozialgericht Düsseldorf: Kein Arbeitsunfall bei Hilfe für Schwiegersohn
Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 6 U 284/20 ) hat entschieden, dass die Renovierung im Haus des Schwiegervaters nicht als Arbeitsunfall gilt. Verletzung bei Schwiegersohn ist kein Arbeitsunfall Der 51-jährige Kläger unterstützte bei Renovierungsarbeiten im Haus seines Schwiegersohnes, wo dieser mit der Tochter des Klägers und deren Sohn lebte. Während der Arbeiten verletzte sich der Kläger schwer und forderte von der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall, um Leistungen der Unfallversicherung zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft wies dies zurück, da eine "Wie-Beschäftigung" aufgrund der familiären Bindung nicht vorliege. Familiäre Renovierungsarbeit ist kein Arbeitsunfall Die 6. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte, dass bei Renovierungsarbeiten für den ... weiter lesen
Sozialrecht LSG-Urteil: Kein Unfallschutz für Jäger nach Hirschunfall
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass ein Jäger, der sich beim Zerlegen eines Hirsches verletzt, keine Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat (Az.: L 3 U 62/23 ). Die Richter sahen in der Tätigkeit des Klägers keine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung. Jagdunfall mit schweren Folgen: Kein Versicherungsschutz für Verletzten Ein 43-jähriger Jagdscheininhaber verletzte sich schwer, als er zusammen mit einem Pächter sechs Tage nach dem Erlegen eines Hirsches dessen Fell in einer Kühlkammer abziehen wollte. Der Hirsch stürzte von der Decke und verursachte beim Kläger eine schwere Handverletzung. Die Unfallversicherung verweigerte die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall, da der Kläger als Jagdgast nicht unter deren Schutz falle und seine Tätigkeit ... weiter lesen
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