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Rechtsanwalt Dr. iur. Georg Hüllen – Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Aussonderung
Insolvenzrecht
Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen im Wege des Bargeschäfts
Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO können in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgeltzahlungen angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt hat und der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung diesen Vorsatz kannte.
Eine solche sog. Vorsatzanfechtung ist auch möglich, wenn das Entgelt als Gegenleistung für die in engem zeitlichen Zusammenhang erbrachte gleichwertige Arbeitsleistung gezahlt wird und damit ein Bargeschäft iSd. § 142 InsO vorliegt.
Ob der Arbeitgeber mit Benachteiligungsvorsatz gehandelt ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter – Aufgaben bei der Insolvenzverwaltung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ernennt das Insolvenzgericht per Beschluss gemäß § 27 InsO einen Insolvenzverwalter zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat der zuständige Insolvenzrichter die Tätigkeit des Insolvenzverwalters während des Insolvenzverfahrens zu überprüfen.
Voraussetzungen der Insolvenzverwaltung
Eine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht und die Möglichkeiten der Ernennung zum Insolvenzverwalter sind gesetzlich nicht klar geregelt. Gemäß § 56 InsO muss der Insolvenzverwalter eine neutrale natürliche Person sein, die geschäftskundig ist , d. h. Kenntnisse aus dem juristischen und wirtschaftlichen Bereich besitzt, und unabhängig von Schuldnern und ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Bargeschäft - Abwehr von Insolvenzanfechtung
Schutz vor der Insolvenzanfechtung durch Bargeschäfte
Vorbemerkung
Durch die Änderung der Insolvenzordnung im Jahr 2017 rückte das Bargeschäftsprivileg aus § 142 InsO wieder mehr in den Fokus. In den Wochen vor der Insolvenz versuchen Betroffene häufig noch alles zu retten was möglich ist. Werden die übrigen Gläubiger nun dadurch benachteiligt, dass vor der Insolvenz noch zum Vorteil einzelner Gläubiger Vermögen abfließt, können diese Abflüsse mittels Insolvenzanfechtung vom Insolvenzverwalter zurückgeholt werden. Allerdings gibt es von dieser Möglichkeit auch eine wichtige Ausnahme: Das sogenannt Bargeschäft nach § 142 InsO. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher insbesondere mit dem Bargeschäft, ... weiter lesen
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