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Leipzig (jur). Können ausreisepflichtige Ausländer über einen absehbaren Zeitraum ihre elementarsten Bedürfnisse in ihrem Heimatland decken, steht ihnen regelmäßig kein Abschiebungsschutz wegen widriger Lebensumstände zu. Für die Zulässigkeit einer Abschiebung ist es nicht erforderlich, dass das Existenzminimum des Ausländers in seinem Herkunftsland „nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist“, urteilte am Donnerstag, 21. April 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.21). Konkret ging es um einen afghanischen Flüchtling, der im Frühjahr 2016 in Deutschland eineiste. Sein Asylantrag blieb ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilte am 17. Dezember 2020, dass der Mann dennoch nicht abgeschoben werden dürfe (Az.: A 11 S 2042/20; JurAgentur-Meldung vom...
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Luxemburg (jur). Minderjährige können auch dann in Deutschland einen Asylantrag stellen, wenn ihre Eltern bereits in einem EU-Staat Schutz gefunden haben. Im konkreten Fall darf daher Deutschland ein hier geborenes Kind nicht an Polen verweisen, wie am Montag, 1. August 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-720/20). Polen sei nur dann zuständig, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. Damit muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag eines 2015 in Deutschland geborenen Mädchens prüfen. Ihre Eltern und Geschwister sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft und hatten bereits in Polen Schutz gefunden. Die Familie war dann illegal über die Grenze nach Deutschland gekommen. Hier gebar die Mutter dann ein weiteres Kind. Danach beantragte die...
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Mit Urteil vom 16.07.2024 (Az: 14 A 2847/19.A - I. Instanz: VG Münster 2 K 2750/18.A) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschieden, dass in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit für Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr besteht. Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger aus der Provinz Hasaka, hatte auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz geklagt, war jedoch vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Einschleusung von Personen beteiligt gewesen. Keine politische Verfolgung Der 14. Senat des OVG NRW hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster auf und wies die Klage ab. Nach Ansicht der...
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