Anwalt Baurecht und Architektenrecht Rostock – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich komplex. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen rechtlichen Vorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel anzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB sind die meisten gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts festgelegt. Es kommen hier u.a. das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Rostock
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Rostock
Welche Rechtsprobleme können beim Hausbau auftreten?
Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der Kauf eines Grundstücks steht in den allermeisten Fällen an vorderster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den eigenen Wünschen entspricht, sollte in jedem Fall geklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ebenfalls von großer Wichtigkeit: die Erschließung. Mit Erschließung sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die erforderlich sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der unbedingt durchgeführt werden sollte. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Im Folgenden steht die Beantragung einer Baugenehmigung an. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird das durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Bemerkt werden muss zudem, dass die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen wie kleinerer Wohngebäude in manchen Landesbauordnungen von der Genehmigung befreit ist. Hier reicht es aus, den Bau der Behörde anzuzeigen. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Voraus abzuklären, welche Bauleistungen genau übernommen werden. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Viele Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in nicht wenigen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Was tun bei Baumängel bei der Bauabnahme?
Ist der Bau beendet, steht die Bauabnahme an. Von der Bauabnahme betroffen sind sowohl der innere Bereich des Hauses als auch der Außenbereich. Gibt es Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Liegt ein Baumangel wie z.B. eine fehlerhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger lehnt es ab, eine Mängelbeseitigung durchzuführen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Rostock haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Es wird somit kein Problem darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Rostock zu finden. Der Rechtsanwalt für Baurecht aus Rostock ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Er wird überdies darüber aufklären, ob zum Beispiel eine Ersatzvornahme angebracht ist und auch im Bedarfsfall zum Beispiel eine Abrissverfügung anfechten. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Rücksichtnahmegebot und dem Bestandsschutz ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Darüber hinaus ist der Jurist der beste Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Wann ist ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht notwendig?
Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Rostock in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als fachkundiger Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Anzumerken ist, dass es vor allem bei komplexeren baurechtlichen Fällen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. Wenigstens 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten 3 Jahren bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem speziellen Fachlehrgang teilgenommen haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht in den besten Händen ist.