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Was ist ein „Bauanwalt“?

Unter einem Bauanwalt versteht man umgangssprachlich einen Rechtsanwalt, der sich auf das Baurecht spezialisiert hat. Hier unterscheidet man das Öffentliche und das Private Baurecht. Ersteres betrifft den Umgang mit Behörden, letzteres das Verhältnis der privaten Baubeteiligten untereinander. Speziell der Bereich der Baumängel ist ein besonders kompliziertes Gebiet, dass oft auch von den beteiligten Rechtsanwälten Fachwissen um nichtrechtliche Fakten erfordert – etwa hinsichtlich der Beurteilung der Schwere von Mängeln, üblichen Verfahrensweisen im Baubereich, üblichen Handwerkerkosten etc.

 

Aufgaben des Bauanwalts im Privaten Baurecht

sind z.B.:

 

Im Auftrag des Bauherrn:

  • Die Ausarbeitung des Bauvertrages,
  • Verhandlungen mit Baubeteiligten (Bauunternehmen, Handwerksunternehmen),
  • Unterstützung bzw. Beratung des Bauherrn bei der Bauabnahme,
  • Umgang mit Baumängeln (Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen),
  • Umgang mit Terminverzug (ggf. Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder Vertragsstrafen).

 

Sowie die Behandlung von nachbarrechtlichen Ansprüchen z.B. bei

  • Grenzstreitigkeiten,
  • Überbau der Grundstücksgrenze,
  • Grenzbäumen, Überwuchs, Überfall von Laub etc.,
  • möglicher Schädigung eines Nachbargebäudes durch Bauarbeiten (Vertiefung des Grundstücks, Einsturzgefahr,
  • Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks (Schadstoffeinträge, Lärmbelästigung).

 

Im Auftrag der Auftragnehmer:

-    Vertragsgestaltung,

  • Durchsetzung von Werklohn- oder Honoraransprüchen von Seiten des Bauunternehmens, der Handwerker oder des Architelten gegen den Bauherrn,
  • Umgang mit unberechtigter Verweigerung der Bauabnahme,
  • Umgang mit unberechtigten Mängelrügen.

 

Aufgaben des Bauanwalts im Öffentlichen Baurecht

sind z.B.:

  • Vorbereiten und Einreichen von Bauvoranfrage und Bauantrag,
  • Vorgehen bei Verweigerung einer Baugenehmigung oder Erteilung unter Auflagen,
  • Vorgehen gegen Baustopp, Abrissverfügung oder Nutzungsuntersagung durch Baubehörde,
  • ggf. Einreichen entsprechender Klagen beim Verwaltungsgericht.  

 

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag ist meist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Gewährleistung beim Auftreten von Mängeln ist hier gesetzlich geregelt. Es kommt in der Praxis jedoch immer wieder zu umfangreichen Prozessen hinsichtlich der Frage, ob die erbrachte Leistung vertragsgemäß war, ob eine Nachbesserung ausreichend war, oder wer von den beteiligten Handwerksunternehmen einen Schaden verursacht hat. Häufig sind hier Sachverständige hinzuzuziehen. Teilweise wird in Bauverträgen auch die Geltung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart. Diese enthält vom Werkvertragsrecht abweichende Regelungen und kann für Beratungsbedarf sorgen.  

 

Weitere Bereiche

Ein Bauanwalt muss sich darüber hinaus auch mit der Vertragsgestaltung und Gewährleistung bei Bauträgerverträgen, Architektenverträgen und Maklerverträgen auskennen. Auch in diesen Bereichen kann es bei einem Bauprojekt zu Vertragsstörungen kommen.

 

Sie brauchen einen kompetenten Bauanwalt an Ihrem Wohnort für Ihr Problem aus dem Bereich des Baurechts, Werkvertragsrechts oder Nachbarrechts? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

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