Was ist ein „Bauanwalt“?
Unter einem Bauanwalt versteht man umgangssprachlich einen Rechtsanwalt, der sich auf das Baurecht spezialisiert hat. Hier unterscheidet man das Öffentliche und das Private Baurecht. Ersteres betrifft den Umgang mit Behörden, letzteres das Verhältnis der privaten Baubeteiligten untereinander. Speziell der Bereich der Baumängel ist ein besonders kompliziertes Gebiet, dass oft auch von den beteiligten Rechtsanwälten Fachwissen um nichtrechtliche Fakten erfordert – etwa hinsichtlich der Beurteilung der Schwere von Mängeln, üblichen Verfahrensweisen im Baubereich, üblichen Handwerkerkosten etc.
Aufgaben des Bauanwalts im Privaten Baurecht
sind z.B.:
Im Auftrag des Bauherrn:
Sowie die Behandlung von nachbarrechtlichen Ansprüchen z.B. bei
Im Auftrag der Auftragnehmer:
- Vertragsgestaltung,
Aufgaben des Bauanwalts im Öffentlichen Baurecht
sind z.B.:
Der Bauvertrag
Der Bauvertrag ist meist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Gewährleistung beim Auftreten von Mängeln ist hier gesetzlich geregelt. Es kommt in der Praxis jedoch immer wieder zu umfangreichen Prozessen hinsichtlich der Frage, ob die erbrachte Leistung vertragsgemäß war, ob eine Nachbesserung ausreichend war, oder wer von den beteiligten Handwerksunternehmen einen Schaden verursacht hat. Häufig sind hier Sachverständige hinzuzuziehen. Teilweise wird in Bauverträgen auch die Geltung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart. Diese enthält vom Werkvertragsrecht abweichende Regelungen und kann für Beratungsbedarf sorgen.
Weitere Bereiche
Ein Bauanwalt muss sich darüber hinaus auch mit der Vertragsgestaltung und Gewährleistung bei Bauträgerverträgen, Architektenverträgen und Maklerverträgen auskennen. Auch in diesen Bereichen kann es bei einem Bauprojekt zu Vertragsstörungen kommen.
Sie brauchen einen kompetenten Bauanwalt an Ihrem Wohnort für Ihr Problem aus dem Bereich des Baurechts, Werkvertragsrechts oder Nachbarrechts? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.
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Karlsruher. Die Berliner Regelungen über die grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden sind trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit „noch als verhältnismäßig anzusehen“. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 1. Juli 2022, bekannt gegebenen Urteil (Az.: V ZR 23/21) entschieden. Die Richter in Karlsruher bekräftigten ihre bisherige Rechtsprechung, dass Bundesländer entsprechende grenzüberschreitende Vorschriften zur Wärmedämmung aus Energieeinspargründen erlassen dürfen. Im streitigen Fall ging es um einen Nachbarschaftsstreit in Berlin. Ein Eigentümer eines Grundstücks wollte an seinem Haus, das seit 1906 nicht mehr saniert wurde, eine neue 16 cm dicke Mineraldämmung anbringen. Vom Nachbarn wurde dies abgelehnt, weil die Dämmung in dieser Stärke auf sein Grundstück...
weiter lesenWegen der Komplexität des Bauens sind Mängel kaum zu vermeiden. Daher entdecken Auftraggeber oftmals Jahre nach der Übernahme der Immobilie Baumängel. Während des Laufs der Gewährleistungsfrist muss der für das Bauteil zuständige Unternehmer den Schaden auf eigene Kosten beheben. Wenn aber die Gewährleistungsfrist auszulaufen bedroht, gilt es die Verjährung zu unterbrechen: Dies geschieht rechtssicher und einfach durch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; dieses dient der vorsorglichen Sicherung von Beweisen für einen eventuellen Prozess. Der Bauherr hat lediglich das Erscheinungsbild des Mangels laienhaft zu beschreiben. Die technische Beurteilung und Bewertung erfolgt durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der freilich keine...
weiter lesenSchleswig (jur). Erlaubt ein Hauseigentümer seinem Nachbarn die Nutzung eines Außenwasserhahns für ein Bauvorhaben, haftet der Nachbar für die durch diese Nutzung entstandenen Schäden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig mit einem am Freitag, 7. Dezember 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 16 U 64/12). Es konkretisierte damit die Haftung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Der Beklagte hatte im Winter auf seinem Grundstück gebaut. Dafür durfte er den Außenwasseranschluss des Nachbarn verwenden. Die Baufirma montierte eine Wasseruhr, weil der Nachbar wenigstens die Kosten ersetzt bekommen sollte. Als der freundliche Nachbar aus dem Urlaub zurückkam, stand sein Keller unter Wasser. Das Wasser war über den...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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