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Anwalt Baurecht und Architektenrecht WuppertalDer Fall: Im Frühjahr 2010 beauftragte die Klägerin die Beklagte, die ein Institut für Geomantie, Medizin und Architektur betreibt, ihr bei der Realisierung der Sanierung und des Umbaus eines Mehrfamilienhauses gegen eine Honorarvergütung von 55 € pro Stunde behilflich zu sein; der von der Beklagten zu erbringende Leistungsumfang ist streitig. Die Beklagte erstellte drei Kostenschätzungen, davon eine zur „ Vorlage bei der Bank “ über insgesamt 125.000 €, davon 98.500 € für reine Umbaukosten und 26.500 € für Inneneinrichtung, Statik, Architektenhonorar und (mit ca. 8000 €) Unvorhergesehenes. Während der Umbauphase stellte die Klägerin fest, dass der Kostenrahmen der Kostenaufstellung der Beklagten nicht eingehalten wird; am 21. Januar 2011...
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG, Az. 6 A 1/24 ) entschied am 19. August 2025, dass private Eigentümer keinen Anspruch auf weitergehenden Schallschutz ihres Neubaus in Flughafennähe haben. Neubau ohne rechtzeitigen Antrag: Erstattung begrenzt Die Kläger hatten in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus in Eigenbewohnung errichtet, ohne zunächst einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen bei der Flughafengesellschaft BER einzureichen. Erst nach Abschluss des Bauvorhabens beantragten sie Kostenübernahme. Daraufhin stellte das Unternehmen einen Erstattungsanspruch von rund 27.000 Euro brutto für bestimmte Wohnbereiche fest. Die Gesamtkosten zur Erreichung des Standards des Planfeststellungsbeschlusses BER hätten sich zwar auf etwa 56.000 Euro summiert. Erstattet wurden jedoch nur die...
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Der Fall: In einem Bauvertrag von 1997 verpflichtete der Bauherr in den Vertragsbedingungen den Auftragnehmer, nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 5 % der Auftragssumme zu stellen; damit sollte unter anderem die vertragsgemäße Ausführung gesichert werden. Zusätzlich (!) wurde ein Gewährleistungseinbehalt i.H.v. 2 % vereinbart, der vom Auftragnehmer durch Gewährleistungssicherheit abgelöst werden konnte. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit wurde neben anderen Bedingungen an die vorbehaltlose Abnahme der Schlussrechnung geknüpft. – Wegen eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruches wollte der Bauherr die Gewährleistungssicherheit in Anspruch nehmen; er hatte daher gegen den Bürgen...
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