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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauaufsicht
Baurecht und Architektenrecht
GESTEIGERTE ÜBERWACHUNGS- UND KOORDINIERUNGSPFLICHTEN EINES ARCHITEKTEN ALS BAUUNTERNEHMER
Der Fall:
Ein Architekt wird von einem privaten Bauherrn mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Festpreis in Höhe von 235.000 € beauftragt. Der Architektenvertrag beinhaltet die Erbringung aller notwendigen Planungsleistungen einschließlich der erforderlichen statischen Berechnungen sowie die alle beauftragten Bauleistungen umfassende Bauleitung. Bald nach Fertigstellung des Einfamilienhauses treten Mängel auf: In beiden Giebelbereichen löst sich das Dach von der Fassade. Der Bauherr verklagt den Architekten in Höhe von circa 32.000 € auf Zahlung von Schadensersatz sowie auf die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiteren Schadens.
Die Entscheidung:
Die Klage des Bauherrn hat Erfolg. Das Gericht hat festgestellt, dass der ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
KEINE WERKLOHNMINDERUNG WEGEN NUR FREMDSPRACHIGEM BAULEITER!
Der Fall:
In einem Bauvertrag war unter anderem die Verpflichtung des Unternehmers festgehalten worden, dass der Auftragnehmer einen – zumindest – deutschsprachigen Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter, der auf der Baustelle durchgehend anwesend zu sein hat, stellen muss. Diese Verpflichtung hält der Auftragnehmer trotz mehrfacher Monierungen durch den Auftraggeber nicht ein. Nach Abschluss der Baumaßnahme mindert der Auftraggeber – wegen seines eigenen erhöhten Überwachungsaufwandes – die an den Auftragnehmer zu leistende Vergütung. Der Auftragnehmer verfolgt seinen Vergütungsanspruch gerichtlich.
Die Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Köln hat unter korrekter Subsumption der einzelnen Merkmale des werkvertraglichen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
SELBSTÄNDIGES BEWEISVERFAHREN BEI MÄNGELN EINLEITEN
Wegen der Komplexität des Bauens sind Mängel kaum zu vermeiden. Daher entdecken Auftraggeber oftmals Jahre nach der Übernahme der Immobilie Baumängel. Während des Laufs der Gewährleistungsfrist muss der für das Bauteil zuständige Unternehmer den Schaden auf eigene Kosten beheben. Wenn aber die Gewährleistungsfrist auszulaufen bedroht, gilt es die Verjährung zu unterbrechen:
Dies geschieht rechtssicher und einfach durch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; dieses dient der vorsorglichen Sicherung von Beweisen für einen eventuellen Prozess. Der Bauherr hat lediglich das Erscheinungsbild des Mangels laienhaft zu beschreiben. Die technische Beurteilung und Bewertung erfolgt durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, der freilich keine ... weiter lesen
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