Anwalt Baurecht und Architektenrecht Mönchengladbach – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oftmals in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, welche sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. In den Bereich des öffentlichen Baurechts fallen das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen all derer, die an einem Bauprojekt teilhaben. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im BGB. Es kommen hier unter anderem das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Mönchengladbach
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Mönchengladbach
Welche rechtlichen Probleme können beim Hausbau auftreten?
Schneller als manchem Bauherren lieb ist, ist man bei einem Hausbau mit Rechtsproblemen konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Will man ein Grundstück erwerben, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand bzw. der Grenzbebauung aussieht. Ebenso von immenser Bedeutung: die Erschließung. Mit Erschließung sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Ebenso sollte in jedem Fall der Bebauungsplan eingesehen werden. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und sämtliche anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es erworben werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor dem Einreichen des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Zu erwähnen ist überdies, dass bestimmte Bauvorhaben wie z.B. kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, wenigstens in manchen Landesbauordnungen. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lediglich dem Amt angezeigt werden. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von immenser Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in vielen Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Hier ist es von großer Wichtigkeit schon im Vorfeld abzuklären, welche Bauleistungen genau übernommen werden. Darauf hinzuweisen ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Ansicht, dass sich damit sparen ließe. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Wann sollte man sich bei Schwierigkeiten am Bau an einen Rechtsanwalt für Baurecht wenden?
Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauunternehmer weigert sich, eine Beseitigung des Mangels durchzuführen, ist genau dies der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Mönchengladbach sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird also schnell einen fachkompetenten Rechtsanwalt im Baurecht aus Mönchengladbach finden. Der Anwalt zum Baurecht in Mönchengladbach kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Klienten während des gesamten Bauprojekts beraten und betreuen. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ebenfalls ist der Anwalt im Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kontaktieren?
Aber nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Rechtsanwalts im Baurecht in Mönchengladbach in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Anwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Problemen und Fragen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass besondere Erfahrungen in der Theorie als auch in der Praxis vorgewiesen werden müssen. So müssen in den letzten drei Jahren mindestens 80 Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss zudem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Daneben muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit wohl keine Frage, dass man bei einem solchen umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht bestens aufgehoben ist.