Anwalt Baurecht und Architektenrecht Gelsenkirchen – Fachanwälte finden!

Gelsenkirchen - Schloss Berge
Anwalt Baurecht und Architektenrecht Gelsenkirchen (© sergeewitsch fotolia.com)

Das Baurecht ist extrem komplex. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, die die Förderung des baulichen Bodens, Grenzen, Ordnung sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, die die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. Wichtig im öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) normiert. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Von tragender Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Gelsenkirchen


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Gelsenkirchen

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Gelsenkirchen
Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Gelsenkirchen (© sergeewitsch fotolia.com)
... beim Hausbau auftreten?

Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der Grundstückskauf steht in den allermeisten Fällen an erster Stelle, bevor das Bauvorhaben beginnen kann. Vorausgesetzt man besitzt nicht schon ein eigenes Grundstück. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es besondere Wegerechte gibt. Ferner zu beachten: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Mit Erschließung sind sämtliche Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um ein Grundstück gemäß baurechtlicher Vorschriften nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau geeignet und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist das Bauvorhaben im besten Fall genehmigt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor der Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen reicht es aus, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von großer Wichtigkeit. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, wird in den meisten Fällen ein Bauvertrag mit einem Bauträger oder einem Bauunternehmen abgeschlossen. Oberste Priorität sollte es hierbei haben, sämtliche Bauleistungen präzise abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte unbedingt vermieden werden. Bei vielen Bauherren besteht nach wie vor die Meinung, dass sich so sparen ließe. Es ist keine Seltenheit, dass es sich genau gegenteilig verhält. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem im Falle von Mängeln sind rechtliche Probleme vorprogrammiert.

Bei welchen rechtlichen Problemen kann ein Anwalt im Baurecht helfen?

Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Dies sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich. Hier werden nun etwaige Baumängel offenkundig. Es ist keine Ausnahme, dass sich Bauunternehmen weigern, bestimmte Mängel zu beheben. Es ist in einem derartigen Fall dringend empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Gelsenkirchen sind einige Anwälte zum Baurecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt zum Baurecht in Gelsenkirchen zu finden. Der Anwalt zum Baurecht aus Gelsenkirchen kann nicht nur dabei helfen, zeitintensive Prozesse zu verhindern, wie sie gerade auch bei Baumängeln keine Ausnahme darstellen. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des gesamten Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Anwalt für Baurecht wird außerdem auch Schreiben von Behörden auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf handeln. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Erbpacht oder der Grundschuld. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Rechtsanwalt im Baurecht der richtige Ansprechpartner.

Wann ist ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht notwendig?

Allerdings ist es nicht nur als Bauherr sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Baurecht in Gelsenkirchen rechtlich unterstützen zu lassen. Ebenfalls, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Anwalt eine große Hilfe. Er wird alle Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine schwierige Fallgestaltung handelt, es immer sinnvoll ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Weshalb? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches Fachwissen vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. Zumindest 80 Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein. Der Anwalt muss außerdem an einem speziellen Fachlehrgang teilgenommen haben. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es besteht wohl kein Zweifel, dass man bei einem solchen umfassenden fachlichen Know-how gerade bei einem Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht optimal aufgehoben ist.

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