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Dr. Gilch & Dr. Hümmer Rechtsanwälte
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Dr. Gerhard Werner
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Matthias Linpinsel
Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht
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Claus-Joachim Lohmann
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baurecht, öffentlich
Verwaltungsrecht
Teilnahmegebühr macht aus Poker-Turnier kein verbotenes Glücksspiel
Leipzig (jur). Eine bloße Teilnahmegebühr macht aus einem Poker-Turnier noch kein entgeltliches Glücksspiel. Dient die Gebühr nur dazu, die Veranstaltungskosten zu decken, ist das Turnier reine Unterhaltung, urteilte am Mittwoch, 22. Januar 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 8 C 26.12).
Es gab damit einer Veranstalterin recht, die 2010 in Lutherstadt Wittenberg ein Qualifikationsturnier in der Poker-Variante „Texas Hold’em“ durchführen wollte. Gegen eine Teilnahmegebühr von 15 Euro sollte das Turnier jedermann offen stehen. Zu gewinnen gab es neben wertlosen Pokalen das Recht auf Teilnahme an anderen Turnieren mit teilweise höheren Preisgeldern, darunter ein mit 50.000 Euro dotiertes Turnier in Tschechien.
Die Stadt untersagte das Turnier. Es handele ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Nur mit Meisterprüfung oder Geduld zum eigenen Handwerksbetrieb
Leipzig (jur). Um einen eigenen Betrieb leiten zu dürfen, müssen Handwerksgesellen entweder die Meisterprüfung ablegen oder sechs Jahre abhängige Beschäftigung nachweisen. Eine vergleichbare Berufserfahrung aus selbstständiger Tätigkeit hilft dagegen nicht, wie am Mittwoch, 13. Mai 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 8 C 12.14). Denn diese selbstständige Tätigkeit sei illegal.
Einen Handwerksbetrieb durfte früher nur leiten, wer die Meisterprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung („Großer Befähigungsnachweis“) abgelegt hat. Inzwischen wurde dies mit der sogenannten Altgesellenregelung gelockert. Danach dürfen auch sogenannte Altgesellen nach mindestens sechsjähriger Berufserfahrung, davon mindestens vier ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Rasche Abschiebeanordnung für Flüchtlinge innerhalb der EU
Leipzig (jur). Für Flüchtlinge, die im sogenannten Dublin-Verfahren in ein anderes EU-Land zurück sollen, kann direkt die zwangsweise Abschiebung angeordnet werden. Die sonst übliche vorherige Androhung der Abschiebung ist auch nach EU-Recht entbehrlich, urteilte am Donnerstag, 17. September 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 26.14). Wollen die Flüchtlinge dann dennoch auf eigene Initiative ausreisen, muss danach die Ausländerbehörde dies aber prüfen.
Nach den Dublin-Vereinbarungen ist das EU-Land für den Asylantrag zuständig, in das der Flüchtling zuerst eingereist ist. Wenn der betreffende Staat zustimmt, können andere Länder den Flüchtling daher dorthin zurückschicken. In Deutschland kann das Bundesamt für Migration und ... weiter lesen
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