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Baurecht, öffentlich

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Baurecht, öffentlich

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Anwälte für Baurecht, öffentlich
Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Henning Niemann
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Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Dr. Gerhard Werner Dr. Fettweis & Sozien Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Telefon0761 202 99 0 Fax0761 202 99 20

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Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Christian Behrendt BEHRENDT RECHTSANWALT
Adresse Icon Jörsstraße 20, 13505 Berlin
Telefon030 436 62 920 Fax030 436 62 921

Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Dipl. Verwaltungswirt (FH) Janus Galka LL.M.Eur.
Adresse Icon Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt
Telefon09721 5336068 Fax09721 71072

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4,9 aus 51 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Baurecht, öffentlich
Franziska Hansmann WMRC Rechtsanwälte Wichert und Partner mbB
Adresse Icon Chausseestraße 5, 10115 Berlin
Telefon030-28884830 Fax030-288848310

Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Joachim Walther v. Rechenberg Junker Rechtsanwälte
Adresse Icon Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg
Telefon040-7650020 Fax040-76500230

Rechtsanwältin für Baurecht, öffentlich
Susanna Biernath Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse Icon Schleißheimer Straße 4, 80333 München
Telefon089-25549540 Fax089-255495410

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2,0 aus 1 Bewertung Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Jan Weidemann Anwaltskanzlei Dr. Weidemann
Adresse Icon Bautzner Straße 113, 01099 Dresden
Telefon0351 3190840 Fax0351 3190841

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4,7 aus 45 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Baurecht, öffentlich
Reinhard Hertzsch Kanzlei Hertzsch
Adresse Icon Burgstraße 7, 17438 Wolgast
Telefon03836-205111 Fax03836-205113

Rechtsanwältin für Baurecht, öffentlich
Bettina Siebinger
Adresse Icon Marktplatz 4, 86415 Mering
Telefon08233-4134 Fax08233-4354

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Baurecht, öffentlich


Tätigkeitsverbot für Zahnarzt ohne Corona-Impfung
26.07.2022Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Tätigkeitsverbot für Zahnarzt ohne Corona-Impfung

Osnabrück (jur). Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte müssen sich auch selbst an die für ihre Praxis geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht halten. Andernfalls droht auch ihnen ein Tätigkeitsverbot, entschied am Montag, 25. Juli 2022, das Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 3 B 104/22). Es wies damit den Eilantrag eines Zahnarztes ab.  Nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom Dezember 2021 dürfen seit dem 16. März 2022 in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie weiteren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur noch Personen arbeiten, die gegen Covid 19 geimpft oder davon genesen sind oder die eine Unverträglichkeit gegen die Impfung nachweisen.  Weil ein Zahnarzt aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen keinen der Nachweise vorlegte, hatte das Gesundheitsamt des Landkreises...

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Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung wegen grober Täuschung zulässig
21.11.2013Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung wegen grober Täuschung zulässig

Leipzig (jur). Das Flüchtlings-Bundesamt kann auch eine eigentlich rechtskräftige Flüchtlingsanerkennung wieder zurücknehmen, wenn der Flüchtling die Gerichte getäuscht und belogen hat. Das hat am Dienstag, 19. November 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 10 C 27.12). Auch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil stehe dann dem nicht entgegen. Damit wies das Bundesverwaltungsgericht eine Mutter und ihre beiden Söhne ab. Sie waren 1998 nach Deutschland gekommen und hatten sich unter falschen Namen als syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei ausgegeben. Wegen ihres Glaubens seien sie verfolgt worden. Das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Asylanträge anzuerkennen. Erst zehn Jahre...

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Beamte: Betriebliches Eingliederungsmanagement nachrangig gegenüber Ruhestand
06.06.2014Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Beamte: Betriebliches Eingliederungsmanagement nachrangig gegenüber Ruhestand

Leipzig (jur). Auch Beamte können Anspruch auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Dieses Verfahren hat allerdings keinen Vorrang vor einer Versetzung in den Ruhestand, urteilte am Donnerstag, 5. Juni 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 22.13). Das BEM wurde 2004 eingeführt. Es ist den Arbeitgebern gesetzlich vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen gebündelt werden, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und dauerhaft zu erhalten – beispielsweise durch technische Hilfen, Teilzeitbeschäftigung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Ohne einen solchen Wiedereingliederungsversuch...

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