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Das Baurecht ist in seinen möglichen Ausgestaltungen vielfältig. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht, das ein Teil des Verwaltungsrechts ist, befasst sich mit den Rechtsvorschriften, welche die Förderung des baulichen Bodens, Ordnung, Grenzen sowie Zulässigkeit und Grenzen betreffen, welche die Beseitigung oder Veränderung eines Gebäudes betreffen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im BGB finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Bauvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themengebiet Baurecht und Architektenrecht betreut Rechtsanwalt Wolfgang Karl (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) vor Ort in Bamberg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Bamberg


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Bamberg

Fachanwalt Baurecht Architektenrecht Bamberg
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... rechtliche Schwierigkeiten ein

Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Als Bauherr steht sicherlich zunächst der Grundstückskauf an. Bevor man das Grundstück kauft, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, was für Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Ferner zu beachten: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die nötig sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein zusätzlicher Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. In der BRD regelt der Bebauungsplan, auf welche Weise und wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Ist das Grundstück augenscheinlich geeignet, um einen Bau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück erworben werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Übrigens besteht die Option mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über bestimmte baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Anzumerken ist überdies, dass spezielle bauliche Vorhaben wie zum Beispiel kleinere Wohngebäude von einer Genehmigung befreit sind, zumindest in manchen Landesbauordnungen. Verhält sich dem so, muss der geplante Bau lnur der Behörde angezeigt werden. Für den Bau eines neuen Hauses wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Hier ist der Architektenvertrag von sehr großer Bedeutung. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Es ist hierbei wichtig, schon im Voraus die diversen Bauleistungen genau abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, unbedingt vermieden werden sollte. Etliche Bauherren denken, dass sie mit Schwarzarbeit sparen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem Baumängel sind es, die dann nicht selten zu rechtlichen Problemfällen werden.

Was tun, wenn es zu Baumängeln gekommen ist?

Die Bauabnahme steht an, wenn der Hausbau beendet ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offensichtlich. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich dringend an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Bamberg sind eine ganze Reihe an Bauanwälten ansässig. Es wird also keine Schwierigkeit darstellen, schnell eine Anwaltskanzlei für Baurecht in Bamberg zu finden. Der Anwalt für Baurecht aus Bamberg ist nicht bloß der optimale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Anwalt im Baurecht wird ferner auch seinen Klienten während des vollständigen Bauvorhabens betreuen und beraten. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme zu empfehlen ist. Der Jurist kennt sich zudem mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauordnungsrecht oder auch dem Bauvertragsrecht oder dem Erbbaurecht. Auch bei einer Nutzungsänderung oder einer Nutzungsuntersagung ist der Rechtsanwalt im Baurecht der richtige Ansprechpartner.

In was für Fällen sollte man sich gleich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht wenden?

Doch nicht nur als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Baurecht aus Bamberg nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf beziehungsweise ein genereller Immobilienkauf, dann kann der Rechtsanwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Ankauf / Verkauf begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets angebracht ist, sich sofort an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu halten. Warum? Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht besitzt ein über dem Durchschnitt liegendes fachliches Know-how, und dies sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Um den Fachanwaltstitel führen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So müssen in den letzten drei Jahren mindestens achtzig Fälle aus dem Bereich Baurecht / Architektenrecht bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Überdies muss er jedes Jahr an einer fachbezogenen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen oder jährlich auf dem Gebiet des Baurechts wissenschaftlich publizieren. Es ist damit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.

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