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Anwalt Baurecht und Architektenrecht Grevenbroich (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das oft in seiner Komplexität unterschätzt wird. Im deutschen Recht wird eine Aufteilung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht vorgenommen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie z.B.: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen dabei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die meisten Regelungen das private Baurecht betreffend. Eine große Rolle im privaten Baurecht spielen das Bauvertragsrechts, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht oder auch das Architektenrecht.

Rechtsstreitigkeiten beim Hausbau sind keine Seltenheit

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Zum Rechtsgebiet Baurecht und Architektenrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. jur. Berthold Holz (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) aus Grevenbroich.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Grevenbroich


Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Seniorenheimbewohner erhalten selten nachts Besuch
Karlsruhe (jur). Ein Bebauungsplan für ein Pflegeheim muss zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festlegen, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für deren Nutzung. Denn eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr sei ohnehin nicht zu erwarten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 29. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag betont (Az.: 2 K 2792/23).  Es billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen. Es soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen, zudem eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis.  Gegen das Seniorenheim hatten sich benachbarte Landwirte gewandt. Sie rügten unter anderem, der Bebauungsplan der Gemeinde Helmstadt-Bargen sei zu unbestimmt. Denn er enthalte keine ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht Solardach auch in denkmalgeschützter Siedlung
Düsseldorf (jur). Auch in einer denkmalgeschützten Siedlung dürfen Hauseigentümer in der Regel eine Fotovoltaikanlage auf ihr Dach setzen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Denkmalschutz „nur noch in atypischen Fällen“ Vorrang, urteilte am Donnerstag, 30. November 2023, das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur „Golzheimer Siedlung“ in der Landeshauptstadt (Az.: 28 K 8865/22).  Die Siedlung wurde 1935 bis 1937 gebaut und nach dem Zweiten Weltkrieg angepasst erweitert. Sie gilt als Mustersiedlung aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde 2014 mit einer sogenannten Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt.  Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses im Geltungsbereich der Satzung will sich ein Solardach bauen. Die Denkmalbehörde der Stadt Düsseldorf verweigerte die hierfür ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Grevenbroich

... Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und rechtlichen Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie glauben. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem etwaigen Wegerecht aussieht, welche Vorgaben es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung bzw. den Grenzabstand gibt. Auch wichtig: Ist das Grundstück nicht erschlossen, teilerschlossen, erschlossen. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die von Nöten sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ebenfalls von großer Wichtigkeit ist es, den Bebauungsplan einzusehen. Ein Bebauungsplan regelt in der BRD die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Ist das Grundstück offensichtlich geeignet, um einen Hausbau durchzuführen, und stimmt der Preis, dann kann das Grundstück gekauft werden. Bevor es an den Hausbau geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Bau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Übrigens kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag bereits vor dem Einreichen des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Hier genügt es, den Bau dem Amt anzuzeigen. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Wichtig ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oftmals ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Es ist hier wichtig, schon im Voraus die unterschiedlichen Bauleistungen genau abzuklären. Sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das sollte in jedem Fall vermieden werden. Etliche Bauherren vertreten die Meinung, dass sie so sparen können. Das Gegenteil ist richtig. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind rechtliche Probleme keine Seltenheit.

En Anwalt zum Baurecht ist der optimale Ansprechpartner bei Mängeln am Bau

Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau beendet ist. Das sowohl im Außenbereich als auch im Inneren des Gebäudes. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau festgestellt, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Ausnahme. In Grevenbroich sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird also schnell einen fachkundigen Anwalt im Baurecht in Grevenbroich finden. Der Fachanwalt für Baurecht aus Grevenbroich wird nicht nur dabei helfen, langwierige Prozesse, wie sie gerade bei Mängeln am Bau oft der Fall sind, zu umgehen. Der Anwalt für Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor dem Abschluss von Verträgen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Anwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Ebenfalls ist der Anwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht ist der kompetente Partner an Ihrer Seite

Doch nicht bloß, wenn man Bauherr ist, ist es sinnvoll, die Dienste eines Anwalts im Baurecht in Grevenbroich in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine große Unterstützung. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem bei schwierigeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Um den Titel "Fachanwalt" tragen zu dürfen, schreibt die Fachanwaltsordnung spezielle praktische als auch theoretische Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht vor. So ist es Pflicht, dass in den vergangenen 3 Jahren zumindest 80 Fälle aus dem Baurecht bzw. Architektenrecht bearbeiten wurden. Ferner ist gefordert, dass der Anwalt einen speziellen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es ist somit keine Frage, dass man bei schwierigeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.

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