Anwalt Baurecht und Architektenrecht Neubrandenburg – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist sehr komplex. Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit allen Rechtsvorschriften auseinander, welche die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hierbei: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Die wichtigsten Gesetze des Bauplanungsrechts sind im Baugesetzbuch (BauGB) hinterlegt. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen all derer, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich im Wesentlichen im BGB. Es kommen hier unter anderem das Werksvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
Rechtliche Probleme, die bei einem Bau auftreten ...
Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Neubrandenburg
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Neubrandenburg
Ist der Bau eines Gebäudes geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Hat man ein Grundstück gefunden, das den persönlichen Wünschen entspricht, sollte unbedingt abgeklärt werden, wie es mit dem Grenzabstand aussieht und ob es irgendwelche Wegerechte gibt. Ebenso von großer Bedeutung: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Damit sind sämtliche Handlungsweisen gemeint, die von Nöten sind, um eine Baufläche den baurechtlichen Vorschriften gemäß nutzen zu können. Ferner von großer Bedeutung ist es, den Bebauungsplan einzusehen. In diesem legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche erlaubt sind. Scheint das Grundstück für den geplanten Bau eines Hauses geeignet und sämtliche anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann der Hausbau beginnen. In der Folge gilt es eine Baugenehmigung zu beantragen. Der schriftliche Bescheid wird von der Bauaufsichtsbehörde übersandt. Übrigens wird mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor Einreichung des Bauantrags über einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden. Darauf hinzuweisen ist, dass in etlichen Landesbauordnungen vor allem das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Verhält sich dem so, muss das geplante Bauvorhaben lediglich dem Amt angezeigt werden. Es wird nun ein Architekt beauftragt, einen Plan für das neuen Haus zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Führt man den Bau nicht selbst durch, dann wird meist ein Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen oder auch mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, schon im Voraus die diversen Bauleistungen genau abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten „ohne Rechnung“, unbedingt vermieden werden sollte. Einige Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. In nicht wenigen Fällen ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Schwarzarbeit zahlen Bauherren in vielen Fällen drauf. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann nicht selten zu Rechtsproblemen werden.
Schwierigkeiten beim Bau? Dann sollten Sie sich an einen Anwalt zum Baurecht wenden!
Die Bauabnahme steht an, wenn der Bau abgeschlossen ist. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im inneren Bereich des Hauses getätigt. Gibt es Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Werden Mängel am Bau offenkundig, dann ist nun spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Bauunternehmen weigern, Mängel zu beseitigen, das ist keine Ausnahme. In Neubrandenburg haben sich einige Rechtsanwälte und Fachanwälte zum Baurecht niedergelassen. Es wird als kein großes Problem darstellen, einen kompetenten Anwalt im Baurecht aus Neubrandenburg zu finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht in Neubrandenburg ist nicht nur der optimale Ansprechpartner, um langwierige Prozesse, wie sie bei Mängeln am Bau keine Seltenheit sind, zu vermeiden. Der Rechtsanwalt für Baurecht wird auch sämtliche Verträge, die während eines Bauprojekts zum Abschluss kommen, rechtlich prüfen und seinem Mandanten während des gesamten Bauprojekts mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Bauanwalt wird ferner, sollte es nötig sein, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Bauanwalt kennt sich ferner mit anderen rechtlichen Aspekten Bauvorhaben betreffend bestens aus wie dem Bauvertragsrecht oder dem Bauordnungsrecht oder dem Erbbaurecht. Ferner ist der Bauanwalt der optimale Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.
Ein Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht ist der fachkompetente Partner an Ihrer Seite
Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Unterstützung eines Anwalts zum Baurecht aus Neubrandenburg nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf ansteht oder ein Wohnungsverkauf geplant sein sollte genauso wie ein Wohnungskauf oder ein Hauskauf bzw. ein allgemeiner Immobilienkauf, dann kann der Anwalt nicht nur die unterschiedlichen Verträge prüfen, sondern auch als kompetenter Partner den Verkauf / Ankauf begleiten. Darauf hinzuweisen ist, dass es gerade bei komplexeren baurechtlichen Fällen sinnvoll ist, sich an einen Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht zu wenden. Denn ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch der Praxis über ein überdurchschnittliches Fachwissen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Voraussetzungen erfüllt, dies schreibt die Fachanwaltsordnung vor. So müssen in den vergangenen 3 Jahren wenigstens achtzig Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss daneben entweder einmal im Jahr auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Es ist damit offensichtlich, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemstellungen bei einem Fachanwalt bestens aufgehoben ist.