Anwalt Baurecht und Architektenrecht Neuenkirchen – Fachanwälte finden!

Das Baurecht ist ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Grundsätzlich wird im deutschen Recht unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Veränderung oder der Beseitigung eines Baus befassen, wie zum Beispiel: Ordnung, Zulässigkeit von Grenzen, Förderung des baulichen Bodens. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht fallen hierbei in den Bereich des öffentlichen Baurechts. Das BauGB ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Die Beziehungen zwischen all denen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht geregelt. Die gesetzlichen Regelungen des privaten Baurechts finden sich zum Großteil im BGB. Von großer Bedeutung im privaten Baurecht sind das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht, das Architektenrecht oder auch das Erbbaurecht.

Bei einem Hausbau kann so einiges schiefgehen - Rechtsprobleme sind keine Seltenheit

Ist der Bau eines Hauses geplant, dann sind Bauherren schnell mit Rechtsfragen und Problemen rund um das Bauvorhaben konfrontiert. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Bevor man das Grundstück erwirbt, sollte unbedingt geklärt werden, wie es mit einem bestehenden Wegerecht aussieht, welche Vorschriften es für Abstandsflächen und die Grenzbebauung gibt. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind sämtliche baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung erforderlich sind. Den Bebauungsplan einzusehen ist ein weiterer Punkt, der in jedem Fall durchgeführt werden sollte. Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung. Scheint das Grundstück für den geplanten Bau eines Hauses passend und alle anderen Gegebenheiten wie der Preis stimmen, dann kann es erworben werden. Ist man als Besitzer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen, dann kann das Bauvorhaben beginnen. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen kann mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon vor der Einreichung des Bauantrags über bestimmte baurechtliche Fragen entschieden werden. Anzumerken ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. Ist dies so, muss das geplante Bauvorhaben lediglich dem Amt angezeigt werden. Für den Hausbau wird dann ein Architekt beauftragt, den Plan zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht mit eigenen Händen durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauträger oder mit einem Bauunternehmen. Es ist hierbei wichtig, schon im Vorfeld die diversen Bauleistungen genau abzuklären. Anzumerken ist, dass Schwarzarbeit, also ein Arbeiten ohne eine offizielle Rechnungsstellung, in jedem Fall vermieden werden sollte. Einige Bauherren glauben, dass sie mit Schwarzarbeit billiger bauen können. Das Gegenteil ist richtig. Bauherrn kann Schwarzarbeit teuer zu stehen können. Vor allem Mängel am Bau sind es, die dann oft zu rechtlichen Problemfällen werden.

Baumängel kommen bei der Bauabnahme an das Tageslicht!

Ist der Hausbau vollendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im äußeren Bereich als auch im Innenbereich getätigt. Hier werden nun bestehende Baumängel offenkundig. Werden Baumängel festgestellt, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, an dem man sich unbedingt an einen Anwalt wenden sollte. Denn, dass sich Handwerker weigern, Mängel zu beheben, das ist keine Seltenheit. In Neuenkirchen haben sich etliche Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht niedergelassen. Man wird somit schnell einen fachkompetenten Rechtsanwalt zum Baurecht aus Neuenkirchen finden. Der Rechtsanwalt im Baurecht in Neuenkirchen kann nicht nur dabei helfen, langdauernde Prozesse abzuwenden, wie sie gerade auch bei Mängeln am Bau keine Ausnahme darstellen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird auch eine baubegleitende Betreuung übernehmen und vor Vertragsabschlüssen wie einem Grundstückskaufvertrag beratend tätig werden. Der Bauanwalt wird darüber hinaus, falls nötig, eine Abrissverfügung anfechten oder auch rechtlich klären, ob eine Ersatzvornahme angebracht ist. Der Rechtsanwalt kennt sich mit der Architektenhaftung, dem Bestandsschutz und dem Rücksichtnahmegebot ebenso aus wie mit der Grundschuld oder der Erbpacht. Ebenfalls ist der Anwalt zum Baurecht der optimale Ansprechpartner, wenn es zu einer Nutzungsuntersagung gekommen ist.

Wann zu einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht?

Doch nicht bloß als Bauherr sollte man die Hilfe eines Fachanwalts im Baurecht in Neuenkirchen nutzen. Auch wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienankauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt ein unentbehrlicher Partner an der Seite. Er wird den gesamten Vorgang des Verkaufs bzw. Ankaufs mit rechtlichem Rat begleiten. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass, gerade wenn es sich um eine komplexe Fallgestaltung handelt, es stets sinnvoll ist, sich sofort an einen Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht zu halten. Weshalb? Ein Fachanwalt im Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel tragen darf, ist von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben, dass spezielle Erfahrungen in der Praxis als auch in der Theorie vorgewiesen werden müssen. So müssen in den letzten drei Jahren wenigstens 80 Fälle aus dem Bereich Architektenrecht / Baurecht bearbeitet worden sein. Der Rechtsanwalt muss außerdem an einem besonderen Fachlehrgang partizipiert haben. Er muss überdies hinaus entweder jährlich auf seinem Fachgebiet wissenschaftlich publizieren oder an zumindest einer fachbezogenen Fortbildung teilnehmen. Es besteht also kein Zweifel, dass man bei Problemen im Baurecht bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin zum Baurecht und Architektenrecht in den allerbesten Händen ist.


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