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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bauvertragsrecht
Baurecht und Architektenrecht
KEINE GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFTEN ÜBER 7 % DER AUFTRAGSSUMME
Der Fall:
In einem Bauvertrag von 1997 verpflichtete der Bauherr in den Vertragsbedingungen den Auftragnehmer, nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 5 % der Auftragssumme zu stellen; damit sollte unter anderem die vertragsgemäße Ausführung gesichert werden. Zusätzlich (!) wurde ein Gewährleistungseinbehalt i.H.v. 2 % vereinbart, der vom Auftragnehmer durch Gewährleistungssicherheit abgelöst werden konnte. Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit wurde neben anderen Bedingungen an die vorbehaltlose Abnahme der Schlussrechnung geknüpft. – Wegen eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruches wollte der Bauherr die Gewährleistungssicherheit in Anspruch nehmen; er hatte daher gegen den Bürgen ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Grundsätze für einen Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels
Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist.
Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405,- € netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur Mängelbeseitigung verwenden muss, auch die Umsatzsteuer auf diesen Betrag verlangen kann, wenn er die Mängel noch nicht beseitigt hat.
Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von ... weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
MANGEL TROTZ EINHALTUNG ALLER VERTRAGLICHEN VORGABEN?
Der Fall:
Der Unternehmer wurde vom Bauherrn mit dem Einbau einer Heizungs- und Lüftungsanlage in ein Geschäftshaus beruft. Dort sollte im Rahmen einer Nutzungsänderung und Erweiterung des Geschäftshauses auch ein Fitnessstudio betrieben werden. Nach der Inbetriebnahme hat sich die mangelhafte Tauglichkeit der Lüftungsanlage herausgestellt. Der Unternehmer hat jegliche Mangelhaftigkeit des Gewerkes unter Hinweis auf die exakte Erfüllung seiner vertraglichen Leistungsverpflichtung abgelehnt. Der Bauherr hat den Unternehmer nach dessen Verweigerung einer Mangelbeseitigung auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Das erstinstanzliche Gericht hat der Klage nur teilweise stattgegeben, weshalb der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiterverfolgt hat.
Die Entscheidung:
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