Anwalt Baurecht und Architektenrecht Langenfeld (Rheinland) – Fachanwälte finden!
Das Baurecht ist mit all seinen Ausnahmen und der Rechtsprechung außerordentlich diffizil. Im dt. Recht unterscheidet man zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das öffentliche Baurecht: es ist ein Teil des Verwaltungsrechts und setzt sich mit sämtlichen rechtlichen Vorschriften auseinander, die die Veränderung oder die Beseitigung eines Gebäudes betreffen. Als Beispiel aufzuführen sind hier: die Förderung des baulichen Bodens oder auch die Zulässigkeit von Grenzen. Von großer Bedeutung im öffentlichen Baurecht sind das Bauordnungsrecht ud das Bauplanungsrecht. Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich die wesentlichsten Gesetze des Bauplanungsrechts geregelt. Die Beziehungen zwischen denjenigen, die in ein Bauprojekt involviert sind, finden sich im privaten Baurecht normiert. Im BGB finden sich die meisten Gesetze das private Baurecht betreffend. Es kommen hier unter anderem das Nachbarschaftsrecht, das Werkvertragsrecht, das Grundstücksrecht, das Architektenrecht,, das Erbbaurecht sowie das Bauvertragsrecht zum Tragen.
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Fachanwalt für Baurecht Architektenrecht
Rechtstipps zum Thema Anwalt Baurecht Architektenrecht Langenfeld (Rheinland)
Über Fachanwälte für Baurecht Architektenrecht in Langenfeld (Rheinland)
Bei einem Bauvorhaben mit rechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert zu sein, das passiert vielen Bauherren oft schneller als sie denken. Der erste Punkt, der für viele Bauherrn an erster Stelle steht und der zu rechtlichen Problemen führen kann, ist der Grundstückskauf. Will man ein Grundstück erwerben, dann sollte zunächst unbedingt abgeklärt werden, ob es Wegerechte gibt und wie es mit dem Grenzabstand aussieht. Auch wichtig: der Stand der Erschließung des Grundstücks. Unter der Erschließung eines Grundstücks sind alle baulichen Handlungsweisen zu verstehen, die für eine Bebauung von Nöten sind. Außerdem sollte unbedingt der Bebauungsplan eingesehen werden. In der BRD regelt der Bebauungsplan, wie und auf welche Weise Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Scheint das Grundstück für den geplanten Hausbau passend und alle anderen Umstände wie der Preis stimmen, dann kann es gekauft werden. Bevor es ans Bauen geht, muss dann die Vormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Es muss nun eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ist der Hausbau genehmigt, dann wird dies durch einen schriftlichen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit einem Bauvorbescheid auf Antrag schon bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird über einzelne baurechtliche Fragen entscheiden zu lassen. Darauf hinzuweisen ist, dass in zahlreichen Landesbauordnungen gerade das Errichten von kleineren Wohngebäuden von einer Genehmigung befreit ist. In diesen Fällen genügt es, der Behörde das Bauvorhaben anzuzeigen. Nun wird ein Architekt beauftragt, einen Plan für das Bauvorhaben zu erstellen. Von Bedeutung ist hier der Architektenvertrag. Werden die Bauarbeiten nicht in Eigenregie durchgeführt, dann wird oft ein Bauvertrag abgeschlossen. Meist mit einem Bauunternehmen oder einem Bauträger. Oberste Priorität sollte es hier haben, alle Leistungen am Bau präzise abzuklären. In jedem Fall vermieden werden sollte es, sich auf Schwarzarbeit einzulassen, das heißt, ohne Rechnung arbeiten zu lassen. Viele Bauherren meinen, dass sie mit Schwarzarbeit günstiger bauen können. Nicht selten ist genau das Gegenteil der Fall. Schwarzarbeit kann den Bauherrn teuer zu stehen kommen. Primär, wenn es zu Baumängeln kommt, sind Rechtsprobleme an der Tagesordnung.
Die Bauabnahme: wenn Baumängel sichtbar werden
Ist der Bau vollendet, steht die Bauabnahme an. Eine Bauabnahme wird sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich getätigt. Bestehen Mängel am Bau, dann kommen diese nun ans Tageslicht. Liegt ein Mangel am Bau wie beispielsweise eine mangelhafte Wärmedämmung vor und der Bauträger weigert sich, eine Mängelbeseitigung vorzunehmen, ist genau das der Zeitpunkt für Bauherren, anwaltliche Hilfe einzuholen. In Langenfeld (Rheinland) sind etliche Bauanwälte ansässig. Man wird also schnell einen fachkundigen Rechtsanwalt zum Baurecht in Langenfeld (Rheinland) finden. Der Anwalt zum Baurecht aus Langenfeld (Rheinland) ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, um zeitintensive Prozesse, wie sie bei Baumängeln keine Seltenheit sind, zu umgehen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird vielmehr auch seinen Mandanten während des vollständigen Bauvorhabens beraten und betreuen. Der Rechtsanwalt zum Baurecht wird überdies auch Behördenschreiben auf ihren Bestand hin prüfen und bei Bedarf dagegen vorgehen. Der Bauanwalt kennt sich zudem mit allen rechtlichen Aspekten den Bau betreffend bestens aus. Anzuführen sei hier das Erbbaurecht oder das Architektenrecht. Auch bei einer Nutzungsuntersagung oder Nutzungsänderung ist der Rechtsanwalt zum Baurecht der beste Ansprechpartner.
Mit einem Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht schaffen Sie die perfekte Basis, um zu Ihrem Recht zu kommen
Aber nicht nur, wenn man Bauherr ist, macht es Sinn, die Dienste eines Fachanwalts im Baurecht in Langenfeld (Rheinland) in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn ein Hauskauf oder ein Hausverkauf ansteht, ist ein Rechtsanwalt eine große Hilfe. Er wird etwaige Verträge überprüfen und den gesamten Prozess rechtlich begleiten. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass es primär bei baurechtlichen Fragestellungen oder Problemen, die diffiziler sind, sinnvoll ist, direkt einen Fachanwalt zum Baurecht und Architektenrecht zu konsultieren. Weshalb? Ein Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht kann ein überdurchschnittliches theoretisches als auch praktisches fachliches Know-how vorweisen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, das schreibt die Fachanwaltsordnung vor. Wenigstens achtzig Fälle, die auf das Architektenrecht / Baurecht bezogen waren, müssen so in den vergangenen drei Jahren bearbeitet worden sein. Außerdem ist gefordert, dass der Rechtsanwalt einen besonderen Fachanwaltslehrgang besucht hat. Er muss zudem mindestens 1 x pro Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung partizipieren oder wissenschaftlich publizieren. Es ist damit keine Frage, dass man bei komplexeren baurechtlichen Problemen bei einem Fachanwalt optimal aufgehoben ist.