Anwalt Arbeitsrecht Neuwied – Fachanwälte finden!

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Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Dabei ist kein Arbeitnehmer vor Problemen mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz schnell und unerwartet entstehen. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Gleich, ob es sich um eine Kündigung handelt, eine Abfindung, oder um ein Arbeitszeugnis. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert bewerten. Fühlt man sich als Arbeitnehmer unfair behandelt, sollte man die Sachlage von einem Juristen prüfen lassen. Dieser wird die Rechtssituation prüfen und etwaige rechtliche Schritte empfehlen und diese für seinen Mandanten durchführen. Nachdem gerade das Arbeitsrecht ein sehr umfassendes und diffiziles Rechtsgebiet ist, sollte man einen Fachanwalt konsultieren. In allen Städten gibt es spezielle ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Neuwied


Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein ... weiter lesen
Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei eingestuft wurden. Die Polizeiakademie argumentierte, dass diese Beiträge ernsthafte Zweifel an der beruflichen Eignung der Anwärterin aufwerfen. Auf ... weiter lesen
Arbeitsrecht Abmahnung ist rechtswidrig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss. Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung . Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014. Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter Beteiligung des ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Neuwied

Fachanwalt Arbeitsrecht Neuwied
Fachanwalt Arbeitsrecht Neuwied (© sehbaer_nrw - Fotolia.com)
... Fachanwälte, und so ist es nicht schwer, einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Neuwied zu finden.

Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, mach es ohne Zweifel Sinn, einen Rechtsexperten vor Ort zu konsultieren wie einen Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Neuwied. Ein persönlicher Kontakt ist gerade bei Beratungsgesprächen und auch bei anderen Terminen von oft großem Vorteil. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird sich dieser zunächst einen Überblick über das rechtliche Problem verschaffen. Der Anwalt wird seinen Mandanten nicht nur umfassend in Bezug auf die rechtliche Lage aufklären, sondern auch aufzeigen, wie weiter vorgegangen werden sollte. Ein Gerichtsverfahren ist dabei nicht immer zwingend nötig. Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es oft auch möglich, zu schlichten und eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird der Fachanwalt bei der Verhandlung vertreten. Da das Arbeitsrecht ein sehr diffiziles und breitgefächertes Rechtsgebiet ist, sollte sich jeder Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Schwierigkeiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn so ist sichergestellt, dass die persönlichen Belange optimal vertreten werden. Die fachspezifischen Kenntnisse hat ein Fachanwalt durch spezielle zusätzliche Qualifikationen erworben. Denn will man sich in Deutschland Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Neuwied nennen, muss man nicht nur einen Fachanwaltskurs besucht haben. Ein weiteres Kriterium ist, eine bestimmte Zahl an arbeitsrechtlichen Fällen bearbeitet zu haben. Vorgeschrieben ist hierbei eine Bearbeitung von mindestens 100 arbeitsrechtlichen Fällen. Von den 100 bearbeiteten Verfahren müssen mindestens fünfzig rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Dass mit dieser zusätzlichen theoretischen als auch praktischen zusätzlichen Qualifikation ein umfangreiches Fachwissen einhergeht, ist offensichtlich. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Neuwied
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Das Arbeitsrecht ist in Deutschland im Zivilrecht verankert. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der rechtlichen Normen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Grundsätzlich kann es in 2 Teilgebiete unterteilt werden: das individuelle Arbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann wird der Streit vor dem ArbG ausgetragen. Kommt es zu einer Berufung oder einer Beschwerde fällt die Zuständigkeit an das Landesarbeitsgericht / LAG. Das BAG ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Das AGG und der Weg zu einer neuen Anstellung

Eine Stellenanzeige ist für die allermeisten die ideale Art und Weise, um einen neuen Job zu finden. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Gemäß dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein hundertprozentiges Verbot der Diskriminierung. In unserer Zeit sind die Arten von Arbeit sehr vielseitig. Es kann sein, dass man auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung oder man bevorzugt einen Nebenjob, Telearbeit oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Hat man eine Anstellung gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis im Regelfall mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Der Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Hierin geregelt findet sich sowohl die rechtliche als auch die soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf an einer weiteren Arbeitskraft zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit Sachgrund. Ebenso möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Ziel oder Datum vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Überdies sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Stellenbeschreibung, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenso meist ausgeführt und vermerkt sind Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Wichtiger Hinweis: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sog. betrieblichen Übung entspringt. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht ableiten darf, dass dieses Verhalten auch in der Zukunft Anwendung findet. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Regelungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Betrieb, an das der Leiharbeiter „verliehen“ wird. Der Verleiher ist im Normalfall eine Zeitarbeitsfirma. Sie überlässt für einen vorab vereinbarten Zeitraum die Arbeitskraft einem Dritten. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG.

Rechte von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik


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In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. So regelt z.B. das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Zeit während und nach der Schwangerschaft. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) normiert die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Durch das 2017 in Teilen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte erhöht. Seit Juli 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern beseitigen. Ist man in den vergangenen 2 Jahren für mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Muss das Unternehmen, für das man arbeitet, Insolvenz anmelden, besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Anhörung, das Recht auf Urlaub, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses


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Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur einer Partei gegenüber die Kündigung ausgesprochen werden muss. Die Partei muss dieselbe außerdem erhalten. Die Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Kündigt der Arbeitgeber, dann gibt es verschiedene Kündigungsgründe. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird oftmals auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorhanden sind, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar machen z.B. sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Weitere Kündigungsformen, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Angestellte aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es dabei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden dauerhaft stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Die Verdachtskündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Angestellte eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder eine strafbare Handlung begangen haben könnte. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses abzielt. Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Nicht unüblich ist es, den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Auflösungsvertrages oder auch nach einer ordentlichen Kündigung von der Arbeit bei vollem Gehalt freizustellen. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, gleich aus was für einem Grund, hat der Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Ist eine Kündigung schon erfolgt und es müssen noch Ablauf und Folgen der Kündigung geklärt werden, dann wird dafür ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Ein Abwicklungsvertrag ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Ablauf und die Folgen der Kündigung festlegt. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Auch kann z.B. auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag explizit anders vereinbart. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur dann sinnvoll, wenn man seine Stelle behalten möchte, sondern sie dient vielmehr auch dazu, um eine Abfindung zu bekommen. Möchte man eine Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist unbedingt die Frist von drei Wochen ab Zustellung zu beachten. Generell braucht der Arbeitnehmer für die Erhebung keinen Anwalt. Allerdings ist es ausdrücklich angeraten, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Der Fachanwalt im Arbeitsrecht wird sowohl alle erforderlichen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Klienten vertreten.

Grundsätzliche Aufgaben des Betriebsrats und Vorteile für Beschäftigte


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Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, bringt das Beschäftigten einige Vorteile. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Auch z.B. wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Das verhält sich auch so, wenn eine Eingruppierung, Umgruppierung oder Einstellung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Ebenso muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn beispielweise eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Allerdings sind auch die Rechte des Betriebsrats, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Der Betriebsrat darf nicht selbständig Einsicht in Personalakten nehmen. Gestritten wird oft um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf und welche Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Tätigkeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter was für Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, es regelt zudem auch alle Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Das Pendant zum Betriebsrat in den Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes heißt Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. Hauptziel ist es sicherlich, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele zu realisieren, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Falls nötig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Gewerkschaftsmitglied sind. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wird. Hauptsächlich dann, wenn in einem Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall profitieren Angestellte, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Mitarbeiter des Unternehmens.

Wann ein Fachanwalt im Arbeitsrecht hilft

Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die besten Ansprechpartner Anwälte und Anwältinnen für Arbeitsrecht. Ein Anwalt im Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch die Arbeitgeberrechte. In Neuwied sind etliche Anwälte für Arbeitsrecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus Neuwied ist nicht nur bei allgemeinen Fragestellungen der richtige Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Rechtsanwalt in Neuwied zum Arbeitsrecht kann ebenfalls helfen, wenn es Probleme mit einer Pfändung des Lohns gibt, ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden oder eine Entfristungsklage erhoben werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Neuwied befasst sich von der Bewerbung bis hin zur Kündigung mit allen rechtlichen Problemen, welche sich im Arbeitsrecht ergeben können. Der Arbeitsrechtler wird dabei zunächst im Regelfall außergerichtlich tätig, indem er anstrebt, sich mit der anderen Partei außergerichtlich zu einigen oder einen Vergleich zu schließen. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Anwalt die Gerichtsvertretung. Gerade wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt im Arbeitsrecht konsultieren. Der Fachanwalt zum Arbeitsrecht muss, um den Titel führen zu dürfen, besondere theoretische als auch praktische Expertise vorweisen. So ist es unter anderem erforderlich, dass er mind. 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Eine weitere Bedingung ist, dass der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen, dass er sich weitergebildet hat. Kann der Anwalt nicht nachweisen, dass er sich fortbildet und eine Fortbildung im Jahr absolviert hat, dann wird der Fachanwaltstitel entzogen werden. Es ist damit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Man tut folglich gut daran, sich bei diffizilen arbeitsrechtlichen Fällen sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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