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I. Medienrecht – Was ist das? Das Medienrecht ist ein komplexes und nicht klar abgegrenztes Rechtsgebiet, das verschiedene klassische Rechtsbereiche wie Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht miteinander verbindet. Es gibt kein spezielles Mediengesetzbuch, da die relevanten Gesetze auf unterschiedliche Rechtsbereiche verteilt sind. Man kann das Medienrecht daher als Sammelbegriff verstehen, der Rechte aus Bereichen wie Film- und Fernsehrecht, Rundfunkrecht, Urheberrecht und zunehmend auch Social-Media-Recht umfasst. Ein zentraler Aspekt ist der Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und der Presse- bzw. Meinungsfreiheit. Durch die fortschreitende Digitalisierung wird die Bedeutung des Medienrechts immer offensichtlicher. Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten, wie die unerlaubte Verbreitung von Bildern...
weiter lesenHersteller untersagen oder beschränken gerne den Weiterverkauf ihrer Software. Doch ob sie das dürfen, erscheint nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Hamburg fragwürdig. Vorliegend nahm ein Vermarkter von gebrauchter Software Anstoß an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SAP. Nach dem Inhalt einer Klausel darf die von SAP aufgekaufte Software nur dann an Dritte weiterverkauft werden, wenn SAP als der Hersteller dies gestattet. Mit diesem Zustimmungsvorbehalt wollte sich Susensoftware als Vermarkter nicht abfinden und mahnte SAP ab. Dann verklagte es das Unternehmen auf Unterlassung. Das Landgericht Hamburg schloss sich dieser Sichtweise an. Es entschied mit Urteil vom 25.10.2013 (Az. 315 O 449/12), dass diese AGB-Bestimmung unwirksam ist. Die Hamburger Richter beriefen sich...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab. Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein...
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