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Erfurt (jur). Übernehmen angehende Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten während ihres üblicherweise unentgeltlichen praktischen Ausbildungsjahrs regelmäßig eigenständige Aufgaben, können sie Anspruch auf eine Bezahlung haben. Ein solcher Anspruch besteht für höherwertige Arbeiten, die über die vertraglich vereinbarte Praktikums-Tätigkeit hinausgehen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 10. Februar 2015 (Az.: 9 AZR 289/13). Geklagt hatte eine ausgebildete Diplom-Pädagogin, die sich als psychologische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin weiterbilden wollte. Im Rahmen ihrer Ausbildung absolvierte sie vom 1. Februar 2009 bis zum 31. Januar 2010 ihr vorgeschriebenes praktisches Jahr in einer...
weiter lesenEine Vergütung ist die für eine Dienstleistung in Geld zu entrichtende Gegenleistung (vgl. § 611 Absatz 1 BGB). Es handelt sich dabei also um einen Überbegriff: im Arbeitsrecht: Lohn (für den Arbeiter) im öffentlichen Dienst: Gehalt (für den Angestellten) beim Militär und im Zivildienst: Sold grds. bei den freien Berufen (Ärzte, Gutachter, Architekten etc.): Honorar im Handelsrecht: Provision...
weiter lesenMünster (jur). Die Hochschule für Polizei und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen hat rechtswidrig den Lehrauftrag der Dozentin Bahar Aslan nach einem auf dem Kurznachrichtendienst „X“ veröffentlichten polizeikritischen Tweet widerrufen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Montag, 18. Dezember 2023, zugestellten Beschluss entschieden (Az.: 6 B 1034/23). Aslan ist beamtete Lehrerin und nimmt seit 2022 nebenamtlich Lehraufträge an der Polizeihochschule zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ wahr. Am 20. Mai 2023 veröffentlichte sie auf „X“ (vormals Twitter) einen Tweet, in dem es heißt: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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