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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat entschieden, dass Asylbewerberleistungen bei fehlender Mitwirkung an der Passbeschaffung gekürzt werden können (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER ). Mitwirkungspflicht und Leistungskürzung Die Antragstellerin, eine aus Guinea stammende Frau, lebt seit 2009 in Deutschland. Nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie zur Ausreise verpflichtet, doch ihre Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden. Die Antragstellerin erhält trotz ihrer Ausreisepflicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Jahr 2024 kürzte die zuständige Behörde ihre Leistungen aufgrund unzureichender Mitwirkung bei der Passbeschaffung auf den Grundbedarf wie...
weiter lesenLeipzig (jur). Stirbt ein anerkannter Flüchtling, erlischt das Familienasyl von Angehörigen. Können Familienangehörige nicht aus anderen Gründen Schutz erlangen, kann eine Abschiebung drohen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Donnerstag, 9. November 2023, zugestellten Urteil (Az.: 1 C 35.22). Familienmitglieder des Verstorbenen könnten nicht die Rechtsposition von dessen Flüchtlingsanerkennung „erben“. Damit ende aber nicht automatisch auch die Aufenthaltserlaubnis, betonten die obersten Verwaltungsrichter. Die aus Eritrea stammende, mittlerweile 73-jährige Klägerin hatte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Familienasyl erhalten. Der Familienflüchtlingsschutz wurde ihr gewährt, weil ihr Ehemann als Flüchtling anerkannt worden war. Doch als der Mann...
weiter lesenMünchen. Etwa 170.000 Zeugen Jehovas in Russland sind wegen ihres religiösen Glaubens staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat diese Entscheidung als erstes Oberverwaltungsgericht in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekannt gegebenen Urteil gefällt und Deutschland aufgefordert, zwei russische Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen (Az.: 11 B 19.33187). Die Männer reisten 2018 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte ihren Asylantrag ab. Der VGH entschied jedoch am 9. November 2021, dass die russischen Kläger als Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugung einem hohen Risiko ausgesetzt seien, von staatlicher Seite verfolgt zu werden. Im Jahr 2017 listete das Oberste Gericht der Russischen Föderation Jehovas Zeugen als...
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