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Rechtsanwalt Bestechung - Anwalt für Bestechung finden!

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Bestechung

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Anwälte für Bestechung
Rechtsanwältin für Bestechung
Kerstin Jeschke Kanzlei Würtz
Adresse Icon Osterdeich 107e, 28205 Bremen
Telefon0421 24 44 42 00 Fax0421 24 44 42 0 42

Rechtsanwalt für Bestechung
Joachim Lauenburg Mag. Phil Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
Adresse Icon Elbchaussee 87, 22763 Hamburg
Telefon040-391408 Fax040-391407

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Rechtsanwalt für Bestechung
Horst G. Fischer Horst G. Fischer Rechtsanwalt
Adresse Icon Düsseldorfer Str. 17, 10707 Berlin
Telefon030 120 535 201 Fax030 120 535 209

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Rechtsanwalt für Bestechung
Prof. Dr. Michael Gubitz Gubitz und Partner
Adresse Icon Dänische Straße 15, 24103 Kiel
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Bewertungen stammen aus 2 Portalen.

Rechtsanwalt für Bestechung
Axel Geist Rechtsanwälte Vetter & Geist
Adresse Icon Nollstraße 40, 50189 Elsdorf
Telefon02274 9118000 Fax02274 9118271

Rechtsanwalt für Bestechung
Rainer Rockenstein Rockenstein, Lösche & Koll.
Adresse Icon Kumpfmühler Str. 44, 93051 Regensburg

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Rechtsanwalt für Bestechung
Achim Unden Anwaltskanzlei Achim Unden
Adresse Icon Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen
Telefon07121 9083000 Fax07127 9083002

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Rechtsanwalt für Bestechung
Andreas Arno Glauch Glauch Anwaltskanzlei
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Telefon035 91 276 00 56 Fax035 91 276 00 57

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Frank Eckstein Rechtsanwälte Eckstein & Kollegen
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Telefon+49 (89) 41 11 99 6 -0 Fax+49 (89) 41 11 99 6 -66

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Jonas Haardt Rechtsanwalt Haardt
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Telefon0911/47778247 Fax0911/47778240

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Bestechung


BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)17.09.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren

Am 11. September 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit einem richtungsweisenden Beschluss ( Az.: 206 StRR 286/24 ) die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11. März 2024 abgewiesen. Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Anforderungen an die Belehrungspflicht und die Bindungswirkung von Verständigungen ("Deal") in Strafverfahren, die auch für künftige Verfahren von Bedeutung sind. Kernpunkte des Beschlusses zum Deal Verständigung nach § 257c StPO : Im erstinstanzlichen Verfahren hatte eine Verständigung (auch als "Deal" bekannt) zwischen den Verfahrensbeteiligten stattgefunden. Dabei wurde der Strafrahmen festgelegt, um das Verfahren zu vereinfachen. Bindungswirkung bei Berufungsverhandlung : Nach der allgemeinen Rechtsauffassung...

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KI-generiertes kinderpornographisches Material (CSAM) – eine Verteidigungsperspektive
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(3 Bewertungen)01.05.2026Sandra DäschleinStrafrecht
Frau  Sandra Däschlein

I. Einleitung: Ein Rechtsgebiet im Umbruch Generative KI-Systeme erzeugen heute in Sekunden Bilder, Videos und Audiodateien von täuschender Echtheit. Was für die Unterhaltungsindustrie eine Revolution darstellt, schafft für das Strafrecht ein komplexes neues Problemfeld. Insbesondere im Sexualstrafrecht stellen sich Fragen, die Gesetzgebung und Rechtsprechung erst schrittweise beantworten. Für die Strafverteidigung bedeutet das: Wer Beschuldigte in diesem Bereich vertritt, muss nicht nur das materielle Strafrecht kennen, sondern auch die technischen Grundlagen verstehen – und wissen wo die Ermittlungsbehörden typischerweise methodisch ansetzen.   II. Strafrechtliche Einordnung KI-generierter Inhalte Die strafrechtliche Bewertung KI-generierter Darstellungen hängt...

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Lebenslange Haft nach Doppelmord in Altenstadt
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(3 Bewertungen)04.04.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Lebenslange Haft nach Doppelmord in Altenstadt

Der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. März 2025 (Az. 1 StR 431/24 ) entschieden, dass das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 2. Mai 2024 gegen ein Ehepaar sowie einen Mitangeklagten wegen zweifachen Mordes rechtskräftig ist. Der Senat wies alle Revisionen zurück . Hintergrund: Familiärer Streit eskaliert tödlich Nach den Feststellungen des Landgerichts Memmingen entwickelte sich zwischen einem Ehepaar und dem Vater des Mannes ein schwerer familiärer Konflikt. Der Vater hatte seinem Sohn eine Immobilie geschenkt, die dieser mit seiner Familie bewohnte.  Als der Vater die Rückübertragung gerichtlich geltend machte, gerieten die Beteiligten in erbitterten Streit. Die Auseinandersetzung schürte bei dem Paar intensive Feindseligkeit, die sich auch auf die Ehefrau des Vaters übertrug. Schließlich...

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