Anwalt Strafrecht Höhr-Grenzhausen – Fachanwälte finden!
Das Strafrecht ist das schärfste staatliche Steuerungsinstrument, denn damit wird am stärksten in die Privatsphäre von Bürgern eingegriffen. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im Strafgesetzbuch ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafhöhen. Mit zu den häufigsten strafbaren Taten gehören Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Totschlag, Diebstahl, Brandstiftungsdelikte, Erpressung, sexueller Missbrauch, Stalking, Fahrerflucht, Misshandlung, Hehlerei, Untreue, Nötigung, Unterschlagung, Bestechlichkeit, fahrlässige Tötung, Gewalttaten, Vergewaltigung, Raub oder auch Mord. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – so ist der Ablauf des Ermittlungsverfahrens
Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Grundlage auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erlangt, dass eine Straftat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies auch, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Ein solches Wissen kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn beim Amtsgericht, bei der Polizei oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. Im Regelfall sind die Ermittlungspersonen, welche die Ermittlungen ausführen, der Staatsanwaltschaft unterstellt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahme von Beweisen kommen, auch eine Durchsuchung von Büroräumen, Wohnräumen etc. ist üblich. Durchaus üblich ist auch eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet außerdem eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden angehört, sie erhalten meist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Zeugen sind übrigens dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Es kann außerdem dazu kommen, dass der Beschuldigte in U-Haft genommen wird. Das ist natürlich u.a. davon abhängig, wie schwerwiegend das vorgeworfene Verbrechen ist. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sind 2 Gründe, die oftmals der Anlass sind, weshalb ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen wird. Konnte sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf äußern und sind alle Beweismittel gesichert, dann liegt es am Staatsanwalt zu beschließen, wie das Ermittlungsverfahren zum Ende kommt. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es erfolgt ein Strafbefehl. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Beschuldigte erhält eine Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Ist die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan, findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. In einer mündlichen Verhandlung befindet ein Richter über Unschuld beziehungsweise Schuld des Beschuldigten und fällt ein Urteil. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Strafe auf Bewährung bis hin zu einer langjährigen Haftstrafe reichen. Primär dann, wenn der Beklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Bewährungsstrafe, natürlich abhängig von der Schwere der Tat, im Bereich des Wahrscheinlichen. Auch ein kompletter Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.
Ein Rechtsanwalt im Strafrecht: er hilft bei strafrechtlichen Problemen weiter
Es ist offensichtlich, verübt man eine strafbare Tat, dann kann das schlimme Folgen haben. Hat man Schwierigkeiten mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich allerspätestens nachdem man eine Anklageschrift zugestellt bekommen hat an einen Anwalt zum Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt zum Strafrecht zu konsultieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen, in denen es zu kriminellen Taten bzw. Kriminalität kommen kann, perfekt aus. Dank seines umfassenden Fachwissens in der Theorie und in der Praxis weiß er ganz genau wie er seinen Klienten am besten vereidigt. In Höhr-Grenzhausen sind etliche Anwälte und auch Rechtsanwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mandatiert man einen Anwalt in Höhr-Grenzhausen zum Strafrecht, dann stehen die Chancen sehr gut, dass man mit einer geringen Strafe davonkommt. Kann man sich selbst keinen Anwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt im Strafrecht aus Höhr-Grenzhausen auszuwählen. In jedem Fall darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt zum Strafrecht in Höhr-Grenzhausen als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.
Wie geht ein Strafverteidiger vor?
Zunächst wird der Rechtsanwalt im Strafrecht seinen Klienten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Er wird zudem Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Informationen besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung des Mandanten. Kann der Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Mandanten bei der Verhandlung vor Gericht verteidigen und vertreten. Er wird hierbei entlastende Beweismittel präsentieren wie Dokumente oder Zeugen. Wird im Laufe der Verhandlung offensichtlich, dass nur ein umfassendes Geständnis zu einer geringen Strafe führen kann, wird er seinen Mandanten darauf aufmerksam machen. Selbstverständlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur der optimale Partner an der Seite, wenn man als Tatverdächtiger angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als Zeugenbeistand fungieren.