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Anwalt Arbeitsrecht WuppertalDer Begriff kommt aus dem Schuldrecht und ist seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 Dreh- und Angelpunkt des deutschen Schuldrechts. Das Gesetzt definiert die Unmöglichkeit der Leistung selbst nicht, setzt sie allerdings in § 311a BGB und § 275 BGB als bekannt voraus. Die Unmöglichkeit der Leistung liegt demnach vor, wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann. Sie ist in § 275 BGB als nachträglich- sowie in § 311a BGB als anfängliche Unmöglichkeit gesetzlich geregelt. Die nachträgliche Unmöglichkeit ist dann gegeben, wenn die Unmöglichkeit der Leistung erst nach dem Vertragsschluss zwischen den Parteien eingetreten ist. Die Leistung war somit von Beginn an möglich, ist aber erst im Nachhinein unmöglich...
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Wegen Streik, Naturkatastrophe oder Unwetter am Ferienort festzusitzen und den Rückflug zu verpassen, ist für Arbeitnehmer eine nervenaufreibende Situation. Die zentrale Frage lautet: Muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen und drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn man nicht pünktlich zurück am Arbeitsplatz ist? Im Folgenden finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundsätze – verständlich erklärt und juristisch korrekt. Kein Lohnanspruch bei verspäteter Rückkehr Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht: „Ohne Arbeit kein Lohn“ . Kann ein Beschäftigter seine Arbeitsleistung wegen einer verlängerten Urlaubsabwesenheit nicht erbringen, entfällt für diese Ausfallzeit der...
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.11.2021 zum Aktenzeichen 9 AZR 225/21 und 9 AZR 234/21 entschieden, dass wenn aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen, dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen ist. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 41/2021 vom 30.11.2021 ergibt sich: Die Klägerin ist bei der Beklagten drei Tage wöchentlich als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten beschäftigt. Bei einer Sechstagewoche hätte ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zugestanden. Dies entsprach bei einer vereinbarten Dreitagewoche einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen. Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona -Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein. Dazu trafen die Parteien...
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