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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitsrecht
Dringender Tatverdacht erheblicher arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen kann außerordentliche Verdachtskündigung rechtfertigen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 18.05.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 269/20 entschieden, dass der dringende Verdacht einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Verdachtskündigung darstellen kann.
Diese ist dann in Betracht zu ziehen, wenn gewichtige, auf objektive Tatsachen gestützte Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben.
Hierzu zählt vor allem die Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme auf Seiten des Arbeitnehmers .
Für das Vorliegen eines ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Nur in Regelfällen Mitbestimmung bei ärztlichen Attesten
Erfurt. Ab dem ersten Krankheitstag kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats ein ärztliches Attest von einzelnen Mitarbeitern verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem am Samstag, 25. Februar 2023 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 ABR 5/22) entschieden, dass noch keine mitbestimmungspflichtige Regelhaftigkeit zur Attestauflage vorliegt, wenn der Arbeitgeber in einigen Fällen in seiner Anordnung dieselbe Formulierung verwendet. Die Richter in Erfurt haben damit ihre bisherige Rechtsprechung bekräftigt.
Arbeitnehmer, die länger als drei Tage arbeitsunfähig erkrankt sind, sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Arbeitgeber können aber auch die vorzeitige Vorlage von Nachweisen verlangen. ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Für Wechselschicht von Teilzeitbeamten seltener Erschwerniszulagen
Leipzig. Zumindest Bundesbeamte, die in Teilzeit arbeiten, erhalten seltener Erschwerniszulagen für Wechselschichten. Wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Oktober 2022 entschied, begegne dies „keinen unionsrechtlichen Bedenken“ (Az.: 2 C 30.20). Die Regelung knüpfe an eine Erschwernis an, die vom Arbeitszeitumfang unabhängig ist.
Bundesbeamte und Soldaten erhalten nach der Erschwerniszulagenverordnung eine Zulage, wenn ihre Dienste unter bestimmten Voraussetzungen mindestens viermal im Monat zu eng beisammen liegen und der Beamte mindestens fünf Stunden im Nachtdienst zwischen 20 Uhr und 6 Uhr in diesem Monat gearbeitet hat.
Bei dem Kläger handelt es sich um einen Zollhauptsekretär aus dem Freiburger Raum. Er arbeitete von Mitte Mai 2016 bis September ... weiter lesen
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