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Frankfurt/Main (jur). Die verbotene Nähe einer angemieteten Spielhalle zu einer Schule stellt noch keinen Mietmangel und damit kein Grund für eine Mietminderung dar. Nur wenn eine Behörde die Nutzung als Spielhalle untersagt oder ein behördliches Einschreiten zu erwarten ist, kann der illegale Spielhallenbetrieb einen Mietmangel darstellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 7. November 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 5/23). Im Streitfall hatte die klagende Vermieterin 2012 für zehn Jahre Räumlichkeiten in Büdingen „zur Benutzung als Spielothek/Billard-Sammlung/Wettbüro“ an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet. Als dann 2018 das neue Spielhallengesetz in Kraft trat, erfüllten die Räumlichkeiten nicht mehr die Voraussetzungen für den...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Beim Schadenersatz im Arzthaftungsprozess kann auch der Gesichtspunkt der Genugtuung eine Rolle spielen. Das gilt insbesondere dann, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 28. März 2022 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 409/19). Danach bedeutet aber ein grober Fehler nicht auch automatisch grobe Fahrlässigkeit. Der 71 Jahre alte Patient wurde als Notfall ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem ihm Nahrung in die Speiseröhre gelangt war. Eine Röntgenaufnahme des Brustbereichs deutete darauf hin, dass etwas mit dem Herzen nicht in Ordnung war. Bei einer Aufzeichnung der Herzströme (EKG) zeigten sich dann sogenannte „Strecksenkungen“, die einen Herzinfarkt sehr nahelegten. Das EKG wurde aber nicht zeitnah ausgewertet, und der Patient...
weiter lesenHannover (jur). Ein nachbarliches Grundstück darf nur mit Zustimmung betreten werden. Das gilt selbst dann, wenn Bauarbeiten dort die eigenen Bäume gefährden könnten, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Dienstag, 17. Oktober 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 435 C 8845/23). Im konkreten Fall gab es genehmigte Bauarbeiten auf einem Grundstück in Hannover-Isernhagen. Als die Bagger sich in der Nähe der Grundstücksgrenze zu schaffen machten, sorgte sich die Nachbarin um ihre Birke und weitere in der Nähe der Grundstücksgrenze stehende Bäume. Sie ging daher auf das Nachbargrundstück und versuchte, die Baggerführer an ihrer Arbeit zu hindern. Der Bauherr nebenan war von der Verzögerung wenig begeistert. Beim Amtsgericht beantragte er, der Nachbarin das Betreten seines Grundstücks zu...
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