Was ist das Betriebsverfassungsrecht?
Das Betriebsverfassungsrecht ist ein Untergebiet des Arbeitsrechts. Es befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft. Diese wird durch den Betriebsrat vertreten. Welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei betrieblichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hat, regelt das Betriebsverfassungsgesetz.
Womit beschäftigt sich das Betriebsverfassungsrecht im Einzelnen?
Das Betriebsverfassungsrecht regelt unter anderem, wie ein Betriebsrat gewählt wird und wie er sich zusammensetzt, welche Amtszeit er hat und wie seine Geschäftsführung erfolgt. Es legt fest, wie Betriebsversammlungen abzuhalten sind, regelt die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und legt fest, welche Aufgaben und Mitbestimmungsrechte die Arbeitnehmervertretung im Betrieb hat. Es gibt auch dem einzelnen Arbeitnehmer bestimmte Mitbestimmungsrechte. Bei nicht lösbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schreibt es die Anrufung einer Einigungsstelle vor.
Gesetzliche Grundlage:
Das Betriebsverfassungsrecht basiert auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz wurde 1972 erlassen und wird seitdem regelmäßig angepasst. Eine zentrale Vorschrift ist dabei § 87 BetrVG, der die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats regelt.
Welche Mitbestimmungsrechte gewährt das Betriebsverfassungsrecht dem Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat zum Beispiel über folgende Fragen mitzubestimmen:
Die Mitbestimmung setzt im Einzelfall voraus, dass keine entgegenstehenden Regelungen in Tarifverträgen oder anderen Gesetzen getroffen worden sind.
Welche Mitbestimmungsrechte gewährt das Betriebsverfassungsrecht dem Arbeitnehmer?
Der einzelne Arbeitnehmer hat zum Beispiel in folgenden Fragen ein Recht zur Mitbestimmung:
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Erfurt (jur). Bei Massenentlassungen dürfen Gewerkschaften Vergünstigungen für ihre Mitglieder aushandeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt billigte am Mittwoch, 15. April 2015, einen entsprechenden Ergänzungstarifvertrag zwischen IG Metall und Nokia (Az.: 4 AZR 796/13). Hintergrund des Streits war ein umfassender Personalabbau im Jahr 2012 bei Nokia Siemens Networks in München. In einem Sozialtarifvertrag vereinbarten Nokia und die IG Metall die Überführung der Arbeitsplätze in eine Transfergesellschaft. Der Bruttolohn sollte dort 70 Prozent des bisherigen Lohns betragen. Als Entschädigung gab es Abfindungen bis zu 110.000 Euro. Diese Regelungen wurden auch vom Betriebsrat als offizieller Interessenausgleich (Sozialplan) übernommen. Ergänzend schlossen Nokia...
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