Anwalt Arbeitsrecht Bautzen – Fachanwälte finden!


IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

ⓘ BEWERTUNGSKRITERIEN
Sortiere nach
Wallstr. 6
02625 Bautzen

Fachanwältin Silvia Drach mit Fachanwaltskanzlei in Bautzen bietet anwaltliche Beratung als Rechtsbeistand im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.
Taucherstraße 20
02625 Bautzen

Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Arbeitsrecht löst Rechtsanwältin Kerstin Illigen (Fachanwältin für Arbeitsrecht) in Bautzen.
Wallstraße 15
02625 Bautzen

Fachanwalt Ingo Frings mit Kanzlei in Bautzen bietet anwaltliche Hilfe und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Bautzen


Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt
Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in Deutschland. Diese Vorschriften fordern von den Arbeitgebern, dass sie Arbeitsplätze so gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter so ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Urteil vom 18. Januar 2024 zum Aktenzeichen 3 K 1752/23.TR entscheiden, dass ein Polizeibeamter aus der Pfalz aus dem Dienst entfernt wird. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 03/2024 vom 04.03.2024 ergibt sich: Dem Beamten wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, sich im September 2019 im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes anlässlich eines schweren Verkehrsunfalls in Polizeiuniform und im Besitz seiner Dienstwaffe neun Pakete Käse mit einem Gewicht von jeweils 20 Kilogramm unrechtmäßig zugeeignet zu haben. Ferner habe er in der Folge zur Vertuschung der Straftat seinen Vorgesetzten gegenüber die Unwahrheit geäußert. Bei dem Verkehrsunfall war ein mit Käse beladener Sattelzug verunglückt und der Kühlcontainer ... weiter lesen
Arbeitsrecht Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20. Februar 2024 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO sowie PKH -Beschluss vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 5 K 733/23.KO entschieden, dass die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 5/2024 vom 28.02.2024 ergibt sich: Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (sog. ... weiter lesen

Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Bautzen
(© AA+W / Fotolia.com)

Das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Verordnungen sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur nicht selbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich kann es in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch ratifiziert. Rechtsgrundlagen sind das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Konflikt vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Nächste Instanz im Falle einer Beschwerde oder Berufung ist das Landesarbeitsgericht. Höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.

Stellenangebote und das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz

Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man zumeist über eine Stellenanzeige fündig. Auch eine Initiativbewerbung ist selbstverständlich eine Option. Stellenanzeigen müssen konform mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss aufgrund einer körperlichen Einschränkung. Es gilt ein hundertprozentiges Diskriminierungsverbot. In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr mannigfaltig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Vielleicht ist man auch auf der Suche nach einer Vollzeitstelle oder man bevorzugt eine Nebenbeschäftigung, Telearbeit oder Heimarbeit. Wissen sollte man, dass in Deutschland seit 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde gilt. Ist man fündig geworden, dann ist die schriftliche Bewerbung der erste Schritt, um sich auf die gewünschte Anstellung zu bewerben. Ist die schriftliche Bewerbung formal perfekt und aussagekräftig und hat der Arbeitgeber Interesse, dann folgt ein Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist überzeugt, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis im Regelfall mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Was beinhaltet der Arbeitsvertrag


(© Simon Jung / fotolia.com)

Im Regelfall liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die rechtliche als auch die soziale - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei ist zum Beispiel ein befristeter Arbeitsvertrag möglich. Meist wird diese Variante bei einer Projektarbeit herangezogen oder um einen vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Neben dem befristeten Arbeitsvertrag, der heutzutage oftmals geschlossen wird, existiert ferner der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Für das Arbeitsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien Pflichten und Rechte. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung von Lohn. Ferner sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen bezüglich Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls im Arbeitsvertrag ausgeführt sind ferner der Anspruch auf eine etwaige betriebliche Altersvorsorge oder auch das Weihnachtsgeld. Hinweis: Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht explizit vermerkt ist, kann eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtsgeld auch durch betriebliche Übung zustande kommen. Eine betriebliche Übung stellt eine regelmäßige, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu zählen beispielsweise gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die 3x aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Wird ein Dienstwagen gestellt, findet sich das ebenfalls zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Ausführungen im Arbeitsvertrag. Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem aktiv gearbeitet wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Regeln, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im AÜG fixiert.

Mutterschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Elterngeld, Arbeitsschutz

In der BRD schützt der Staat Beschäftigte in besonderem Maße. So regelt zum Beispiel das EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen. Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von speziellen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Überdies hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Ferner existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer weiter erhöht. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Männer und Frauen bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man in den vergangenen 2 Jahren für mind. 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Betriebes haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Als Arbeitnehmer hat man zudem z.B. das Recht auf Einsicht in die Personalakte, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber oder auch das Recht auf Urlaub bzw. Pausen.

Die Kündigungsarten im Überblick


(© Simon Jung / fotolia.com)

Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, damit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Parteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte das Kündigungsschreiben auch bekommt. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können kündigen. Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es dafür diverse Arten und Gründe. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln. Bei einer fristlosen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis nicht zu einem festgelegten Datum, sondern sofort beendet. Oftmals wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angesprochen, eine sofortige Wirkung. Eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann zur fristlosen Kündigung führen. Bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung nur in wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Wird eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen, dann ist hier die Person selbst der Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz auf Dauer zu erbringen. Als verhaltensbedingte Kündigung wird eine Kündigung bezeichnet, die ein Arbeitgeber auf ein vertragswidriges Verhalten stützt. Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Tat stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorherige Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in den meisten Fällen nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Im Gegensatz zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung ist die Änderungskündigung nur wenigen Arbeitnehmern ein Begriff. Kennzeichnend für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beenden, sondern fortsetzen möchte. Allerdings zu veränderten Bedingungen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Absolut üblich ist es, den Angestellten nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Der Lohn wird in dieser Zeit weitergezahlt. Außerdem ist es durchaus üblich, dass gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung ausgezahlt wird. Oft ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung schon ausgesprochen und es müssen noch zusätzliche Modalitäten geklärt werden, dann wird dafür häufig ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen. Eine etwaige Abfindung kann auch im Abwicklungsvertrag beschlossen werden. Im Abwicklungsvertrag kann jedoch auch z.B. auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Prinzipiell kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Übrigens dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Stelle zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von 3 Wochen gilt. Generell kann man die Klage auch persönlich beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Anwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Jedoch ist es unbedingt zu empfehlen, das Erheben der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Aufgaben und Vorteile eines Betriebsrats


(© Marco2811 / fotolia.com)

Vor allem auch Unternehmen, welche über einen Betriebsrat verfügen, bieten Beschäftigten weitere Vorteile. Gewählt wird der Betriebsrat demokratisch von der Mitarbeiterschaft. Der Betriebsrat vertritt die Interessen sowohl von Mitarbeitern als auch von Arbeitgebern. Er hat ein Recht auf Mitbestimmung. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Dies gilt auch, wenn eine Eingruppierung, Einstellung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Auch wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine Betriebsänderung plant, wie z.B. Kurzarbeit und die Zahlung eines Saisonkurzarbeitergeldes oder einen befristeten Gehaltsverzicht, muss darüber zunächst ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Die Einigungsstelle ist ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass der Betriebsrat, anders als Gewerkschaften, nicht zum Streik auffordern darf. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Allerdings sind auch die Rechte, die der Betriebsrat besitzt, durchaus eingeschränkt. Dies zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in Personalakten. Gestritten wird häufig um die Frage, inwieweit der Betriebsrat auch bei den Zielen und Evaluierungen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf und was für Informationsrechte ihm dabei zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Grundlage für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird gerne als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz normiert die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Im Übrigen ist das Gegenstück zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus sinnvoll sein, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Dazu zählen eine angemessene Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu verbessern, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Übrigens sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Vor allem dann, wenn in einem Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall profitieren Beschäftigte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von besseren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Angestellte des Unternehmens.

Probleme im Arbeitsrecht? Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter


(© fotodo / fotolia.com)

Hat man Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Kanzlei zum Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Rechte von Arbeitnehmern als auch selbstverständlich die Arbeitgeberrechte. In Bautzen sind einige Anwälte zum Arbeitsrecht ansässig. Der Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht in Bautzen ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, wenn man Fragen allgemeiner Natur hat, zum Beispiel bezüglich einer Scheinselbständigkeit oder Mobbing. Der Arbeitsrechtler in Bautzen ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Entfristungsklage oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht in Bautzen verfügt über ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen bei der Bewerbung bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Der Anwalt wird dabei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt selbstverständlich seinen Klienten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es angeraten, von Anfang an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Anwalt den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz besondere theoretische als auch praktische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der Bedingungen ist, dass er mindestens 100 Fälle, die in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fallen, bearbeitet hat. Der Anwalt muss außerdem einen speziellen Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht haben. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass jährlich eine Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Nachweis der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es ist also deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht über eine ganz außerordentliche Qualifikation verfügt. Gerade bei einer diffizilen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

Anwaltssuche filtern





Mind. 4 Sterne (0)




Rechtstipp - Autor (0)
Dr. / LLM (0)

Direkte Links