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D&O-Versicherungen sind in einem ganz wesentlichen Schutzbereich faktisch wertlos. Die außerordentlich strenge Geschäftsführerhaftung wegen insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen nach Eintritt der Krise („verbotene Zahlungen“) ist mit unkalkulierbaren Risiken für den Geschäftsführer einer GmbH verbunden. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 20. Juli 2018 festgestellt. Danach ist ein Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer nach § 64 GmbHG nicht von der D&O-Versicherung gedeckt ist, weil kein deckungsfähiger Vermögensschaden der Gesellschaft eingetreten ist, sondern ein Schaden der Gläubigergesamtheit. Die D&O-Versicherung sei aber nicht auf den Schutz von Gläubigerinteressen ausgelegt....
weiter lesenMan muss nicht Hape Kerkeling heißen und sich auf den Jakobsweg begeben um sagen zu können: Ich bin dann mal weg. Auch GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Geschäftsführerinnen, die nicht auf Pilgerreise gehen, sondern sich um ihre Sprösslinge oder pflegebedürftige Eltern kümmern wollen, können sich eine Auszeit nehmen. Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst – griffiger „FüPoG II“ – ist am 12.08.2021 in Kraft getreten. Es gibt GmbH-Geschäftsführern und vor allem Geschäftsführerinnen das Recht auf eine Auszeit. Für bis zu 12 Monate können sie eine...
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