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Entscheid des VG Köln zu presserechtlichen Auskünften Das Verwaltungsgericht Köln ( Aktenzeichen: 6 L 180/25 ) hat in einem Beschluss vom 14. Februar 2025 entschieden, dass keine vorläufigen Auskünfte bezüglich der Überwachungstätigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz an eine Antragstellerin zu erteilen sind. Sachverhalt Die Antragstellerin forderte über eine einstweilige Anordnung die Herausgabe detaillierter Informationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Beobachtung einer politischen Partei (F.), die als Verdachtsfall eingestuft wurde. Konkret sollte geklärt werden, ob und welche substanziellen Beweise für verfassungsfeindliche oder sicherheitsrelevante Aktivitäten der Partei vorliegen, die entweder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder ausländische...
weiter lesenIn den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv? Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren. Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die...
weiter lesenI. Sie haben eine unerwartete Abmahnung erhalten? Wahrscheinlich lesen Sie diesen Artikel aufgrund des Erhalts einer Abmahnung von Frommer Legal. Diese steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Film "THE ZONE OF INTEREST“. Es sei darauf hingewiesen, dass Abmahnungen von Frommer Legal grundsätzlich nur per Post verschickt werden. Sollten Sie eine solche Abmahnung per E-Mail erhalten haben, ist höchstwahrscheinlich von einem Betrugsversuch auszugehen, auf die nicht reagiert werden sollte. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Keinesfalls sollten Sie unbedacht eine Unterlassungserklärung unterzeichnen oder Zahlungen leisten. Häufig sind solche Forderungen nicht gerechtfertigt und können ggf. zurückgewiesen werden. Falls Sie unsicher sind oder...
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