Rechtsanwalt Bilderklau - Anwalt für Bilderklau finden!
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Bilderklau
! Fachanwälte fürUrheberrecht und Medienrecht
haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum ThemaBilderklau
. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten fürUrheberrecht und Medienrecht
durch uns zugeordnet.Rechtsanwalt für Bilderklau
Als Bilderklau wird umgangssprachlich bezeichnet, was im rechtlichen Sinne die unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlichen geschützten Bildes ist. In der Regel wird die unberechtigte Nutzung von Fotografien im Internet aber auch im Printbereich mit diesem Begriff benannt. Mit dem Thema „Bilderklau“ setzt sich in der Regel ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auseinander oder ein Rechtsanwalt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
Schutz nach dem Urheberrecht
Die Nutzung von Fotografien unterliegt dem Urheberrecht, da jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Folge dieses urheberrechtlichen Schutzes ist, dass der Nutzer eines Bildes beim Urheber eines Bildes vor der Nutzung die Erlaubnis zur Nutzung einholen muss. Diese Nutzungserlaubnis wird auch Lizenz genannt.
Eine Nutzung ohne Lizenz ist eine Verletzung des Urheberrechts, wenn der Urheber des Bildes – eine Fotos, aber auch einer Zeichnung, Grafik etc. – noch nicht länger als 70 Jahr verstorben ist.
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