Als Bilderklau wird umgangssprachlich bezeichnet, was im rechtlichen Sinne die unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlichen geschützten Bildes ist. In der Regel wird die unberechtigte Nutzung von Fotografien im Internet aber auch im Printbereich mit diesem Begriff benannt. Mit dem Thema „Bilderklau“ setzt sich in der Regel ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auseinander oder ein Rechtsanwalt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
Schutz nach dem Urheberrecht
Die Nutzung von Fotografien unterliegt dem Urheberrecht, da jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. Folge dieses urheberrechtlichen Schutzes ist, dass der Nutzer eines Bildes beim Urheber eines Bildes vor der Nutzung die Erlaubnis zur Nutzung einholen muss. Diese Nutzungserlaubnis wird auch Lizenz genannt.
Eine Nutzung ohne Lizenz ist eine Verletzung des Urheberrechts, wenn der Urheber des Bildes – eine Fotos, aber auch einer Zeichnung, Grafik etc. – noch nicht länger als 70 Jahr verstorben ist.
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Bewertung Jameda: Marketing für Ärzte ist ein wichtiges Instrument für die Akquise von Patienten – auch wenn Heilmittelwerberecht und ärztliches Standesrecht die Inhalte von Werbung beschränken, ist Online-Praxis Marketing generell erlaubt. Zu den Werbemaßnahmen gehören die Praxis-Homepage und Ärzteverzeichnisse, Google-Optimierungen, Patientenempfehlungen und Fachartikel. Gerade aber Bewertungen und Empfehlungen von Patienten bergen Risiken. Auf der einen Seite geben Sie wichtige Informationen für Dritte, die einen Arzt suchen, zum anderen aber können kritische Kommentare dazu führen, dass monatelanges positives Marketing zerstört wird. Denn negative Bewertungen werden oftmals deutlicher wahrgenommen als positive, auch wenn eine negative Bewertung positive...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Ein Verein, hier von Star Wars-Fans, kann das von einem Mitglied gestaltete Vereinslogo auch nach dessen Rauswurf weiter nutzen. Denn das Fortbestehen des gewährten Nutzungsrechts an dem Logo ist grundsätzlich nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 10. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 61/22 ). Im konkreten Fall ging es um einen Verein für Fans der Filmreihe „Star Wars“. Der Kläger hatte als Vereinsmitglied für seinen Star Wars-Verein ein Logo gestaltet und diesem ein Nutzungsrecht hierüber eingeräumt. Doch dann kam es zum Zerwürfnis mit dem Verein. Der Kläger wurde nach seinen Angaben „rausgeschmissen“. Daraufhin verbot er dem Verein die weitere Nutzung des von ihm gestalteten...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab. Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein...
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