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Karlsruhe (jur). Eltern haften nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn diese sich an Tauschbörsen im Internet beteiligen. Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings belehrt haben und sie keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass sich ihr Kind nicht an ein entsprechendes Verbot hält, urteilte am Donnerstag, 15. November 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 74/12). Im Streitfall hatte ein Arztsohn 1.147 Musiktitel in einer Internet-Tauschbörse zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Die Musik-Riesen EMI, Sony, Universal und Warner stellten Strafanzeige und gelangten so an die Adresse der Eltern, denen der Internetanschluss gehörte. Die Eltern unterschrieben eine Unterlassungserklärung, weigerten sich aber, Schadenersatz...
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Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung “DSGVO” sind Unternehmen dazu verpflichtet, für ihre Datensicherheit und für den Schutz von personenbezogenen Daten Verantwortung zu tragen. Dennoch kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich vor allem kleinere Unternehmen zu wenig mit den jeweiligen Vorschriften der DSGVO auseinandersetzen. Dabei sollte mit der Thematik jedoch keinesfalls zu leichtfertig umgegangen werden, denn bei Verstoß gegen die Regelungen können hohe Bußgelder sowie Sanktionen drohen. Sicherheitskonzept sollte auch die Wiederherstellbarkeit der Daten beinhalten Folgende Artikel der DSGVO beziehen sich auf die Sicherheit der Verarbeitung von Daten in Unternehmen (es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Aufzählung nicht abschließend ist): Artikel 5, Abs. 1...
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Karlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei. Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten setzten. Der Affiliate-Partner erhält eine Provision, wenn Kunden auf diesem Weg zu Amazon gelangt sind. So war auch der Betreiber einer Website zum...
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