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Wer fremde Fotos bei eBay einstellt, kann eventuell auf Schadensersatz in mindestens dreistelliger Höhe und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Ein eBay-Verkäufer stellte das Foto einer Eisbox bei seinem Artikel ein. Das Produktbild stammte jedoch nicht von ihm. Vielmehr hatte er das Bild aus einem Onlineshop geklaut. Der betroffene Onlinehändler ging hiergegen vor und schickte an den eBay-Nutzer eine Abmahnung. In dieser machte er u.a. 300 Euro Schadensersatz geltend. Als der eBay-Verkäufer sich weigerte, wurde er verklagt. Das Landgericht Köln stellte zunächst einmal mit Entscheidung vom 27.05.2014 - 14 S 38/13 klar, dass dem Online-Händler als Fotografen des geklauten Bildes Schadensersatz zusteht. Denn durch die Verbreitung eines fremden Fotos übers...
weiter lesenWer als Unternehmer über kein ordnungsgemäßes Impressum auf der Facebook-Seite verfügt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Trotzdem können Online-Händler bei einer Massenabmahnung Glück haben. Ein Unternehmen aus der IT Branche mahnte innerhalb von einer knappen Woche ca. 191 Inhaber von beruflich genutzten Facebook-Seiten ab. Dabei wurde vor allem beanstandet, dass die betreffenden Shopbetreiber sich bei Facebook mit einem Link zu einem vollständigen Impressum begnügt haben. Die Händler wurden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Und natürlich sollten sie für die angeblich so hohen Abmahnkosten aufkommen. Doch ein Betroffener machte da nicht mit und ließ sich verklagen. Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte sich hier auf die...
weiter lesenKarlsruhe. Betroffene können sich in Zukunft oft leichter gegen negative Aussagen auf Bewertungsportalen wehren. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei der Person gar nicht um einen Kunden handelt, muss der Betreiber des Bewertungsportals dies überprüfen, wie der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 6. September 2022 veröffentlichten Urteil zu einem Hotelbewertungsportal entschieden hat (AZ: VI ZR 1244/20). Bewertungsportale können dafür in der Regel keine nähere Begründung verlangen. Der streitige Fall betraf das Bewertungsportal holidaycheck.de. Dort können Nutzer unter anderem Hotels buchen und bewerten. Als Prämie für solche Bewertungen verspricht HolidayCheck „Flugmeilen“. Laut Nutzungsrichtlinie darf der Nutzer nur die Leistungen bewerten, die er tatsächlich genutzt hat. Ein...
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