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Deutsche Kulturförderung
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Markus Hennig
Hennig Nieber Stechow ARTEJURA Partnerschaftsgesellschaft
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Sascha Leyendecker
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Andreas Forsthoff
Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
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Dr. Clara Napoli
Dr. Clara Napoli Rechtsanwältin
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Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Deutsche Kulturförderung
Urheberrecht und Medienrecht
„Frauen-Aufreiß-Künstler“ muss Artikel über „Pick-Up-Artists“ dulden
Karlsruhe (jur). Verdient ein Student als Coach nebenberuflich sein Geld mit Tipps für schüchterne Männer zum „Frauen aufreißen“, muss er mit einer teils identifizierenden Berichterstattung rechnen. So darf die AStA-Zeitschrift einer Universität ihn mit seinem Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Anfangsnamens nennen, wenn seine Tätigkeit als sogenannter Pick-Up-Artists und seinen Verführungstricks mit zunehmenden Übergriffen auf Frauen des Uni-Campus in Verbindung gebracht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 19. Dezember 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 65/21).
Im Streitfall war der Kläger, ein früherer Student der Goethe Universität Frankfurt, nebenberuflich als Coach für die Agentur „Casanova Coaching“ tätig. Er gab Seminare, wie man als ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
Rechtswidriger Polizei-Tweet zu wartenden Fußballfans
Münster (jur). Eine Polizeibehörde muss vor der Veröffentlichung von Twitter-Fotos wartender Fußballfans an der Einlasskontrolle eines Stadions schon genau hinsehen. Denn werden die Rechte Dritter an ihrem Bild mit der Veröffentlichung beeinträchtigt, müssen die mitgeteilten Tatsachen richtig und der damit verfolgte Zweck angemessen sein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom Montag, 28. November 2022 (Az.: 5 A 2808/19).
Damit bekam ein Fußball-Fan des 1. FC Magdeburg recht. Im Februar 2017 hatte der in der 3. Fußball-Bundesliga spielende Club gegen den MSV Duisburg gespielt. Das im Wedau-Station in Duisburg stattfindende Match war von der Polizei als Risikospiel eingestuft worden. Als ein Anführer („Capo“) der Magdeburger Fans vor der ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht
OLG Frankfurt/Main: Fotografen haben wirksamen Verzicht erklärt
Frankfurt/Main (jur). Nutzen Webseitenbetreiber kostengünstig auf sogenannten Microstock-Portalen hochgeladene Fotos, müssen sie bei einer Veröffentlichung nicht zwingend den Fotografen als Urheber nennen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Webseitenbetreiber nur das Recht aber nicht die Pflicht zur Nennung des Fotografennamens einräumen, urteilte am Donnerstag, 29. September 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 95/21). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Frankfurter Richter die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.
Im konkreten Fall ging es um das Microstock-Portal Fotolia. Fotografen können dem Unternehmen Lizenzen zur Nutzung hochgeladener Fotos einräumen. Fotolia, als eine der führenden europäischen ... weiter lesen
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