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Rechtsanwältin für Deutsche Kulturförderung
Maia Steinert Steinert & Stephan
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Deutsche Kulturförderung


Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten
03.03.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil v. 6.2.2025 - 16 U 8/24 eine wichtige Entscheidung zur Berichterstattung über das Privatleben prominenter Personen getroffen. Kernfrage war, in welchem Umfang Medien über private Beziehungsdetails berichten dürfen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Berufung eines Verlagshauses wurde weitgehend zurückgewiesen, was klare Maßstäbe für das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht setzt. Selbstöffnung & Berichterstattung über das Privatleben von Prominenten Ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit einer Berichterstattung ist die sogenannte " Selbstöffnung ". Das OLG Frankfurt stellte klar, dass diese nicht als Freibrief für eine umfassende mediale Durchleuchtung des Privatlebens interpretiert werden...

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LG Frankfurt: Smartphonevideo urheberrechtlich geschützt
23.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
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Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 299/24 ) entschied am 16.05.2025, dass auch einfache Handyvideos urheberrechtlich geschützt sind und exklusive Nutzungsrechte daran übertragbar bleiben – selbst wenn das Material bereits in sozialen Netzwerken geteilt wurde. Überschwemmungs-Video wird Auslöser für Rechtsstreit Im Juni 2024 kam es in einer Ortschaft in Baden-Württemberg zu schweren Überschwemmungen. Eine Privatperson filmte die Ereignisse mit dem Smartphone. Dabei wurde festgehalten, wie eine Lärmschutzwand unter dem Druck der Wassermassen zusammenbrach. Am folgenden Morgen nutzte ein Medienunternehmen, das später verklagt wurde, einzelne Bilder aus dem Video. Diese Standbilder wurden auf der Website sowie im kostenpflichtigen Newsletter des Unternehmens veröffentlicht. Der Kläger,...

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30.09.2022Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
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Frankfurt/Main (jur). Nutzen Webseitenbetreiber kostengünstig auf sogenannten Microstock-Portalen hochgeladene Fotos, müssen sie bei einer Veröffentlichung nicht zwingend den Fotografen als Urheber nennen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Webseitenbetreiber nur das Recht aber nicht die Pflicht zur Nennung des Fotografennamens einräumen, urteilte am Donnerstag, 29. September 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 95/21). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Frankfurter Richter die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.  Im konkreten Fall ging es um das Microstock-Portal Fotolia. Fotografen können dem Unternehmen Lizenzen zur Nutzung hochgeladener Fotos einräumen. Fotolia, als eine der führenden europäischen...

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