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Rechtsanwalt FranchiserechtWas ist ein „Dienstvertrag“?
Das Dienstvertragsrecht ist ein Bereich des deutschen Zivilrechts. Bei einem Dienstvertrag verpflichtet sich ein Vertragspartner dazu, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen, also eine Tätigkeit auszuführen. Der andere Vertragspartner verpflichtet sich zur Bezahlung einer Vergütung für die Leistung.
Weitere Beispiele:
Dienstvertrag:
Werkvertrag:
Die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag finden sich in den §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Vergütung für die geleisteten Dienste sollte vertraglich vereinbart werden. Ohne eine solche Absprache gilt eine Vergütung von Gesetzes wegen als stillschweigend vereinbart, wenn eine derartige Dienstleistung üblicherweise nur gegen Bezahlung durchgeführt wird. Ist kein bestimmter Betrag vereinbart und gibt es für derartige Leistungen keine feststehende „Taxe“, gilt ggf. die übliche Vergütung.
Arbeitsverhältnis
Auch der Arbeitsvertrag ist als Dienstvertrag anzusehen. Für Arbeitsverträge gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Regelungen, zum Beispiel weichen ihre Kündigungsfristen von denen für andere Dienstverträge ab.
Das Arbeitsrecht wird außerdem durch viele weitere Gesetze geregelt, die spezielle Probleme regeln. Beispiele:
Mangelhafte Dienstleistung
Anders als im Werkvertragsrecht gibt es beim Dienstvertrag keine Gewährleistung für mangelhafte Leistungen. Allerdings kann die Verletzung vertraglicher Pflichten trotzdem zu rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen führen. Im Arbeitsrecht kann dem Arbeitnehmer bei Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gekündigt werden.
Arzt und Patient
Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient wird ebenfalls als Dienstvertrag angesehen – außer vielleicht, wenn es um einen konkreten Erfolg bei einer Schönheits-OP geht (Nase verkleinern). Besondere Vorschriften dazu finden sich den §§ 630a bis 630h BGB. Für den Behandlungsvertrag führt die Einstufung als Dienstvertrag dazu, dass der Arzt nur die Behandlung, aber keine Heilung schuldet. Natürlich muss diese Behandlung aber bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft berücksichtigen.
Pflichten des Arztes beim Behandlungsvertrag sind u.a.:
Wurde ein Dienstverhältnis für eine feste Zeit eingegangen, endet es mit deren Ablauf (§ 620 BGB). Ansonsten haben beide Vertragspartner das Recht zur Kündigung. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt.
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Anwalt Handelsrecht und Gesellschaftsrecht WuppertalWer ein Unternehmen gründen möchte, der muss hierfür zwangsläufig ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Selbstständige noch überhaupt keinen Umsatz generiert. Daher muss sich jeder angehende Unternehmer mit dieser Thematik beschäftigen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes Unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden soll, besteht die Pflicht einer Gewerbeanmeldung. Dabei ist die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend. Wer einer Tätigkeit dauerhaft nachgeht und langfristig mit dieser Tätigkeit Gewinn erwirtschaften möchte, der kommt um eine Anmeldung beim Gewerbeamt nicht herum. Wer noch als Angestellter beschäftigt ist und die Tätigkeit nebenberuflich ausüben möchte, der kann ein Kleingewerbe anmelden. Zum...
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Man muss nicht Hape Kerkeling heißen und sich auf den Jakobsweg begeben um sagen zu können: Ich bin dann mal weg. Auch GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Geschäftsführerinnen, die nicht auf Pilgerreise gehen, sondern sich um ihre Sprösslinge oder pflegebedürftige Eltern kümmern wollen, können sich eine Auszeit nehmen. Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst – griffiger „FüPoG II“ – ist am 12.08.2021 in Kraft getreten. Es gibt GmbH-Geschäftsführern und vor allem Geschäftsführerinnen das Recht auf eine Auszeit. Für bis zu 12 Monate können sie eine...
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Die Gesellschafterversammlung ist das maßgebliche Organ der gesellschaftsinternen Willensbildung in sämtlichen wesentlichen Fragen (§§ 45 ff. GmbHG ); diese und nicht etwa die Geschäftsführung (§§ 35 ff. GmbHG ) ist im Grundsatz allzuständig. Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt den Weisungen der Gesellschafterversammlung. In der Praxis ist jedoch häufig festzustellen, dass die Gesellschafter von ihren umfassenden Rechten kaum Gebrauch machen, sondern ein recht weites Feld ohne weiteres der Geschäftsführung überlassen. 1. Nur eng begrenzte Kernkompetenzen sowie bestimmte einzelne Aufgaben, wie etwa die Vertretung der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 GmbHG ), die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 41 ff. GmbHG ,...
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