Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Besondere Kenntnisse

Such-Icon Ihre Suche

Neu auf Fachanwalt.de Neue Anwälte/Kanzleien

Rechtsanwalt Konrad  Brenninger
Neu
Dr. Konrad Brenninger
Rechtsanwalt in Regensburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Wolfgang Kreuzer, LL.M.
Neu
Dr. Wolfgang Kreuzer, LL.M.
Rechtsanwalt in Nürnberg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt  Ferdinand Müller
Neu
Dr. Ferdinand Müller
Rechtsanwalt in Stuttgart
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Birgit Steinacker
Neu
Birgit Steinacker
Rechtsanwältin in Stuttgart
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Wolfgang Habel
Neu
Dr. Wolfgang Habel
Rechtsanwalt in Erfurt
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt ILKKA-PETER AHLBORN
Neu
DR. ILKKA-PETER AHLBORN LL.M.
Rechtsanwalt in Bielefeld
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Nicolas Doubleday
Neu
Dr. Nicolas Doubleday
Rechtsanwalt in Konstanz
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Bernd  Gasteiger
Neu
Bernd Gasteiger LL.M.
Rechtsanwalt in Kaufbeuren
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Holger  Traub
Neu
Dr. Holger Traub
Rechtsanwalt in Stuttgart
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Susanne Schmidt-Morsbach
Neu
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Rechtsanwältin in Berlin
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts

Rechtsanwalt Dienstvertrag - Anwalt für Dienstvertrag finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Dienstvertrag

! Fachanwälte für

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Dienstvertrag

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Dienstvertrag

Was ist ein „Dienstvertrag“?

Das Dienstvertragsrecht ist ein Bereich des deutschen Zivilrechts. Bei einem Dienstvertrag verpflichtet sich ein Vertragspartner dazu, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen, also eine Tätigkeit auszuführen. Der andere Vertragspartner verpflichtet sich zur Bezahlung einer Vergütung für die Leistung.  

 

Abgrenzung zum Werkvertrag

Der Dienstvertrag ist nicht mit dem Werkvertrag zu verwechseln. Bei letzterem geht es um das Erzielen eines konkreten Erfolges, um die Fertigstellung des vereinbarten „Werkes“. Beim Dienstvertrag wird nicht der Erfolg, sondern die Tätigkeit an sich geschuldet. Beispiel: Der Gitarrenlehrer soll einem Kind Gitarrenunterricht erteilen. Er schuldet den Eltern nicht, dass das Kind nach drei Monaten konzertreif auftreten kann.   

Weitere Beispiele:

Dienstvertrag:

  • Vertrag über Erteilung von Musikunterricht,
  • Arbeitsvertrag,
  • Behandlungsvertrag mit einem Zahnarzt.

Werkvertrag:

  • Vertrag über den Bau eines Einfamilienhauses,
  • Beauftragung einer Fachwerkstatt mit dem Restaurieren eines Oldtimers.

Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag finden sich in den §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bezahlung

Die Vergütung für die geleisteten Dienste sollte vertraglich vereinbart werden. Ohne eine solche Absprache gilt eine Vergütung von Gesetzes wegen als stillschweigend vereinbart, wenn eine derartige Dienstleistung üblicherweise nur gegen Bezahlung durchgeführt wird. Ist kein bestimmter Betrag vereinbart und gibt es für derartige Leistungen keine feststehende „Taxe“, gilt ggf. die übliche Vergütung. 

Arbeitsverhältnis

Auch der Arbeitsvertrag ist als Dienstvertrag anzusehen. Für Arbeitsverträge gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Regelungen, zum Beispiel weichen ihre Kündigungsfristen von denen für andere Dienstverträge ab.

Das Arbeitsrecht wird außerdem durch viele weitere Gesetze geregelt, die spezielle Probleme regeln. Beispiele:

  • Kündigungsschutzgesetz,
  • Mutterschutzgesetz,
  • Berufsbildungsgesetz.

Mangelhafte Dienstleistung

Anders als im Werkvertragsrecht gibt es beim Dienstvertrag keine Gewährleistung für mangelhafte Leistungen. Allerdings kann die Verletzung vertraglicher Pflichten trotzdem zu rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen führen. Im Arbeitsrecht kann dem Arbeitnehmer bei Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gekündigt werden. 

Arzt und Patient

Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient wird ebenfalls als Dienstvertrag angesehen – außer vielleicht, wenn es um einen konkreten Erfolg bei einer Schönheits-OP geht (Nase verkleinern). Besondere Vorschriften dazu finden sich den §§ 630a bis 630h BGB. Für den Behandlungsvertrag führt die Einstufung als Dienstvertrag dazu, dass der Arzt nur die Behandlung, aber keine Heilung schuldet. Natürlich muss diese Behandlung aber bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft berücksichtigen.  

Pflichten des Arztes beim Behandlungsvertrag sind u.a.:

  • Aufklärung und Information des Patienten,
  • Dokumentation der durchgeführten Behandlung,
  • Gewährung von Einsicht in die Patientenakte für den Patienten.  

Beendigung des Dienstvertrages

Wurde ein Dienstverhältnis für eine feste Zeit eingegangen, endet es mit deren Ablauf (§ 620 BGB). Ansonsten haben beide Vertragspartner das Recht zur Kündigung. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt.

Sie brauchen einen Anwalt an Ihrem Wohnort für Ihr arbeitsrechtliches Problem oder Ihre Frage zu einem Dienstvertrag? Bei fachanwalt.de finden Sie Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Der Titel „Fachanwalt“ steht dabei für einen Rechtsanwalt, der fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in diesem Bereich erworben hat. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel entsprechend der Fachanwaltsordnung.

Anwälte für Dienstvertrag
Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Dr. Ferdinand Müller Weiland Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Adresse Icon Wannenstraße 18, 70199 Stuttgart
Telefon+ 49 711 986900-0 Fax+ 49 711 986900-216

Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Amadeus Greiff Kanzlei Salinenstrasse 18
Adresse Icon Salinenstrasse 18, 23843 Bad Oldesloe
Telefon04531 5002 0 Fax04531 5002 22

SternSternSternSternStern
4,8 aus 5 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!

Jetzt Profil anlegenPfeil
Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Dr. Karsten Kramp Kramp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse Icon Neuer Markt 12, 18055 Rostock
Telefon0381 - 242 35 11 Fax0381 - 242 35 22

SternSternSternSternStern
5,0 aus 1 Bewertung Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Piotr Voelkel LL.M. Thiel von Herff | Rechtsanwälte
Adresse Icon Loebellstr. 4, 33602 Bielefeld
Telefon0521-55733300 Fax0521-55733344

Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Sandro Dittmann Dittmann Rechtsanwälte
Adresse Icon Schlesischer Platz 2, 01097 Dresden
Telefon0351 - 811 60 438 Fax0351 - 811 60 439

SternSternSternSternStern
4,8 aus 86 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 4 Portalen.

Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Jörg Hiltwein Dipl.-Finanzwirt (FH) LSH Rechtsanwälte & Fachanwälte
Adresse Icon Am Waisenhausplatz 26, 75172 Pforzheim
Telefon07231/1395325 Fax07231/1395310

SternSternSternSternStern
2,8 aus 1 Bewertung Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Dienstvertrag
Riccarda-Katharina Graul VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Brandstwiete 4, 20457 Hamburg

Rechtsanwältin für Dienstvertrag
Pia Lutz Dreher Lutz Rechtsanwälte
Adresse Icon Annastraße 14, 64285 Darmstadt
Telefon06151/6696840 Fax06151/6696849

Rechtsanwalt für Dienstvertrag
Arne Zons VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Brandstwiete 4, 20457 Hamburg

SternSternSternSternStern
5,0 aus 16 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Dienstvertrag
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse Icon Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Telefon+49 (0)30 – 327 617 0 Fax+49 (0)30 – 327 617 17

SternSternSternSternStern
4,8 aus 7 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Bewertungen stammen aus 2 Portalen.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Dienstvertrag


Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen - Praxiswissen
SternSternSternSternStern
(22 Bewertungen)10.05.2018Jörg StreichertHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr  Jörg  Streichert

Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer GmbH sind leider keine Seltenheit.   Das GmbHG regelt den Gesellschafterstreit nur spärlich und rudimentär. Gerade bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern zeigt sich besonders deutlich wie außerordentlich wichtig es für die Gesellschaft ist, inhaltlich klare und bestimmte Regelungen zur Trennung von Gesellschaftern frühzeitig - am Besten bei Gründung der Gesellschaft - in die Satzung umfassend zu treffen bzw. diese Regelungen nachträglich entsprechend anzupassen. Neben der nachfolgend näher dargestellten Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG (Amortisation) besteht die Möglichkeit der so genannten Kaduzierung nach §§ 21-25 GmbHG , die zwar einen Fall der Ausschließung eines...

weiter lesen weiter lesen

Die Rechte und Pflichten eines GmbH-Gesellschafters.
15.10.2023Dr. Holger TraubHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Holger  Traub

1. Die Gesellschafter als Inhaber der GmbH / UG (haftungsbeschränkt) Die Gesellschafter sind die "Inhaber" der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt). Der von den Gesellschaftern gehaltene Geschäftsanteil vermittelt die Mitgliedschaft an der GmbH, welche wiederum über die Gesellschafterliste beim Registergericht publiziert wird. Die Gesellschafterliste führt nach außen quasi den Nachweis über die Gesellschafterstellung . Als Mitglieder und Anteilseigner der GmbH obliegen den Gesellschaftern besondere Pflichten ggü. der Gesellschaft als auch ggü. den Mitgesellschaftern. Im Gegenzug verbürgt ein Gesellschaftsanteil auch entsprechende Rechte und Berechtigungen.   2. Pflichten von Gesellschaftern einer GmbH / UG...

weiter lesen weiter lesen

Die Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit in der GmbH
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.09.2023Dr. Holger TraubHandelsrecht und Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Holger  Traub

1. Allgemeines Will ein Geschäftsführer nicht mehr für die Kapitalgesellschaft tätig sein, hat er die Möglichkeit, sein Amt als Geschäftsführer niederzulegen . Diese Entscheidungsoption des Geschäftsführers ergibt sich zwar nicht umittelbar aus dem GmbHG, wird jedoch aus dem Rechtsgedanken des § 38 GmbHG abgeleitet. Gründe für eine beabsichtigte Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit können sein Streit mit anderen Geschäftsführern über die Art der Geschäftsführung, Streit mit den Gesellschaftern über die strategische Ausrichtung des Unternehmens, drohende Haftungsrisiken z. B. durch angewiesene Maßnahmen oder versperrendes Verhalten der Gesellschafter, eine berufliche Neuorientierung....

weiter lesen weiter lesen

Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts