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Das OLG Köln entschied am 23. Mai 2025, dass Meta öffentlich einsehbare Nutzerdaten von Facebook und Instagram für KI-Training nutzen darf. Nach summarischer Prüfung verneinte das Gericht Verstöße gegen DSGVO oder DMA, wobei die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren aussteht. Ausgangspunkt des Verfahrens gegen die Nutzung öffentlicher Nutzerdaten für KI-Training: Der Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen versuchte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes , Meta die Nutzung öffentlich zugänglicher Nutzerdaten ab Juni 2025 zu untersagen. Der Antrag richtete sich sowohl gegen Facebook als auch gegen Instagram und ggf. WhatsApp . Ziel war es, die Verwendung personenbezogener Inhalte zu KI-Trainingszwecken zu stoppen, bis eine rechtliche Klärung im Hauptverfahren...
weiter lesenWer Fake-Bewertungen abgibt, muss unter Umständen mit juristischen Konsequenzen rechnen. Im Internet abgegebene Bewertungen z.B. auf amazon.de sind nicht immer echt. Manche Nutzer geben Fake-Bewertungen ab. Dies ist für Verbraucher wie das betroffene Unternehmen ärgerlich. Allerdings ist die Abgabe einer unzutreffenden Bewertung nicht zwangsläufig illegal. Das gilt gerade dann, wenn es sich bei dem Verfasser um eine Privatperson handelt. Fake-Bewertungen können strafbar sein Eine Fake-Bewertung ist nur dann strafbar, wenn sie einen bestimmten Straftatbestand erfüllt. Wenn der Verfasser etwas Unzutreffendes schreibt, kann hierin etwa eine Verleumdung gem. § 187 StGB oder Beleidigung gem. § 185 StGB liegen. Eine Verleumdung kommt dann in...
weiter lesenDer Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Mai 2025 entschieden, dass der Hinweis „Bequemer Kauf auf Rechnung“ als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne der E-Commerce-Richtlinie gilt. Für Onlinehändler ergibt sich daraus eine erhöhte Informationspflicht über die Bedingungen solcher Angebote. Verkaufsförderungsmaßnahme: Bedeutung des Urteils für den Onlinehandel Die Entscheidung des EuGH ( C-100/24 ) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Online-Shops in der gesamten EU. Hinweise auf Zahlungsarten wie der Rechnungskauf müssen künftig transparent und vollständig erläutert werden. Der Gerichtshof stellt klar: Selbst ein vermeintlich neutraler Hinweis kann eine verkaufsfördernde Wirkung entfalten und damit rechtlich relevant sein. Der konkrete Fall: „Bequemer...
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