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Mit Urteil vom 16.07.2024 (Az: 14 A 2847/19.A - I. Instanz: VG Münster 2 K 2750/18.A) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschieden, dass in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit für Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr besteht. Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger aus der Provinz Hasaka, hatte auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz geklagt, war jedoch vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Einschleusung von Personen beteiligt gewesen. Keine politische Verfolgung Der 14. Senat des OVG NRW hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster auf und wies die Klage ab. Nach Ansicht der...
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Wer in einer Asylklage auf weitere Aufklärung durch das Gericht hofft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass nach einer Niederlage alles noch einmal überprüft wird. Besonders riskant ist es, in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge zu stellen und später zu rügen, das Gericht habe zu wenig gefragt oder ermittelt. Für Asylbewerber und ihre Prozessbevollmächtigten ist die Entscheidung wichtig, weil sie die Grenzen einer Gehörsrüge deutlich macht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Ein behaupteter Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht genügt im Asylzulassungsverfahren nicht als schwerer Verfahrensmangel nach § 138 VwGO. Eine...
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Luxemburg (jur). EU-Staaten müssen die Aufrechterhaltung des Familienverbands von anerkannten Flüchtlingen achten. Will ein als Flüchtling anerkannter Vater zu seinem in einen anderen EU-Mitgliedstaat lebendes minderjähriges und ebenfalls unter Schutz genommenes Kind ziehen, darf sein erneuter, dort gestellter Asylantrag zwar als unzulässig abgelehnt werden, urteilte am Dienstag, 22. Februar 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-483/20). Dem Vater stehe dann aber zur Achtung des Familienlebens und zur Aufrechterhaltung des Familienverbandes regelmäßig ein Aufenthaltsrecht zu. Im Streitfall ging es um einen syrischen Vater, der 2015 in Österreich als Flüchtling anerkannt wurde. Seine beiden Töchter, eine davon war minderjährig, hatte es dagegen im Zuge ihrer Flucht nach Belgien verschlagen....
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