Anwalt IT Recht Berlin – Fachanwälte finden!
Der Titel Fachanwalt kann in Deutschland in insgesamt 20 Rechtsgebieten erlangt werden. Gemäß einer statistischen Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer waren im Jahr 2011 genau 244 Fachanwälte für Informationstechnologierecht zugelassen, davon waren lediglich 30 weiblich. Somit gehört dieses Rechtsgebiet zu den bundesweit zahlenmäßig am geringsten vertretenen Fachanwaltsschaften. Einen Fachanwalt für IT-Recht in Berlin finden Sie auf Fachanwalt.de.
Worum geht es beim Rechtsgebiet Informationstechnologierecht?
Im Mittelpunkt des Informationstechnologierechts, in der Kurzform auch IT-Recht genannt, stehen gesetzliche Regelungen in Verbindung mit der elektronischen Verarbeitung von Daten. Allerdings besteht in Deutschland kein eigenständiges Gesetz zu diesem Rechtsgebiet. Vielmehr besteht das IT-Recht aus unterschiedlichsten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. In dieser Hinsicht bestehen sowohl Verbindungen zum Urheberrecht als auch zum gewerblichen ...
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Rechtstipps zum Thema Anwalt IT Recht Berlin
Über Fachanwälte für IT Recht in Berlin
Weiterbildung zum Fachanwalt für IT-Recht in Berlin
I. Fachanwaltskurs für IT-Recht
Zur Erlangung dieses Fachanwaltstitels sind besondere theoretische Kenntnisse notwendig. Dazu ist die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang notwendig, der die notwendigen Voraussetzungen dafür schafft. In dem Lehrgang werden alle relevanten Bereiche des Rechtsgebiets abgedeckt.
Praxis:
50 Fälle aus den in § 14k genannten Be-reichen. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 sowie auf ei-nen weiteren Bereich des § 14k beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein. Ebensolche Verfahren vor internationalen Stellen werden angerechnet.
So wird ein Rechtsanwalt zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Möchte ein Rechtsanwalt Fachanwalt werden, dann muss er auf der einen Seite einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Der Fachanwaltslehrgang dient in erster Linie dazu, dass die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über das gesamte Rechtsgebiet bekommen und das erforderliche Fachwissen erhalten. Aus § 14 k) der Fachanwaltsordnung geht hervor, dass die der Kurs sich inhaltlich mit dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen Nutzungsbedingungen beschäftigt. Daneben gehört das Vertragsrecht, als solches auch zum Lehrgang. Im Vertragsrecht wird insbesondere auf die Besonderheiten des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs eingegangen.
Nach Abschluss des Lehrgangs müssen die Teilnehmer auf der anderen Seite, praktische Nachweise erbringen. § 5 r) der Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass der Rechtsanwalt insgesamt 50 Fälle im Informationstechnologierecht bearbeitet haben muss. Ferner müssen 10 von diesen Rechtsfällen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein. Werden diese praktischen Voraussetzungen erfüllt, dann wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel verliehen.