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Die Möglichkeit, wegen Eigenbedarf einen Mietvertrag über Wohnraum zu kündigen, ist gesetzlich sehr streng geregelt. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB dürfen Vermieter die von ihnen vermietete Wohnung nur zu Wohnzwecken und nur für sich selbst, für Angehörige des Haushalts oder ihrer Familie beanspruchen. Zu den Familienangehörigen gehören Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern, ferner auch Geschwister, Nichten oder Neffen. Cousins und Cousinen scheiden bereits aus, wie der BGH in seiner diesjährigen vielbeachteten Entscheidung klargestellt hat. Zu den Angehörigen des jeweiligen Haushalts zählen etwa Pflegepersonen und Haushaltshilfen. Als Vermieter müssen Sie in jedem Falle vernünftige und nachvollziehbare Gründe darlegen , warum Sie die Wohnung...
weiter lesenDer Fall: Die Parteien des Verfahrens waren Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten haben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006 erworben. Danach ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden entfernen und Parkett einbauen. Dagegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, durch den Wechsel des Bodenbelages habe sich der Trittschall erhöht. Die Beklagten wurden durch das Amtsgericht antragsgemäß zur Verlegung eines Teppichbodens oder einen in der Trittschalldämmung gleichwertigen Bodenbelag anstelle des Parketts verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Die Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. – Der rechtliche...
weiter lesenFrankfurt/Main (jur). Wohnraum darf nicht „pro Matratze“ vermietet werden. Entsprechende Vereinbarungen sind sittenwidrig und damit nichtig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 23. Juni 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 2 W 45/22). Im Streitfall geht es um drei Gebäude in Wiesbaden. Laut Pachtvertrag durfte der Pächter die Gebäude zu Wohnzwecken nutzen und vermieten. Bei einer Polizeikontrolle 2015 wurden dort 61 Personen angetroffen. Nach Angaben des Ordnungsamts waren sogar 85 Personen gemeldet. Lokale Medien berichteten, der Wohnraum werde „pro Matratze“ an Bulgaren und Rumänen vermietet. Die Gebäude würden verwahrlosen. Nach einem Ortstermin des Sozialdezernenten verpflichtete die Stadt 2018 den Pächter, gegen Vermüllung und Rattenbefall...
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