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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Eigentümerversammlung
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen
Kaufbeuren/Berlin (DAV). Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein“, darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13).
Der Vermieter fragte den potentiellen Mieter, ob sein vorheriges Mietverhältnis gekündigt worden sei. Wahrheitswidrig sagte dieser „Nein“. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen. Als der Vermieter erfuhr, dass dies eine Lüge war, focht er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte zusätzlich den Mietvertrag fristlos.
Zu Recht, entschied das...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Dürfen Vermieter für Mahnungen ein Inkassobüro beauftragen
Vermieter sollten bei säumigen Mietern nicht zu schnell ein Inkassounternehmen beauftragen. Das gilt vor allem für professionelle Wohnungsgesellschaften.
Vorliegend hatte ein Vermieter – ein größeres Wohnungsunternehmen – gegenüber seinem Mieter eine unstreitige Forderung geltend gemacht. Als dieser nicht zahlte, bekam er Post vom Vermieter in Gestalt einer Mahnung. Zu seiner großen Verwunderung sollte der Mieter für Inkassokosten von über 30 Euro aufkommen. Das sah er nicht ein und weigerte sich die Inkassogebühren zu entrichten. Doch der Vermieter blieb hart und verklagte ihn auf Zahlung.
Das Amtsgericht Hamm teilte die Einstellung des Vermieters nicht. Es wies die Klage hinsichtlich der Inkassokosten mit Urteil vom 16.05.2014 (Az. 17 C 443/13) ab. Das Gericht...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungssuche - welche Fragen darf der Vermieter stellen?
In Deutschland ist es üblich, dass Wohnungsinteressenten zahlreiche Fragen gestellt bekommen. Dabei kommt es vor, dass Fragen auftauchen, die rechtlich nicht zulässig sind. Insofern stellt sich vor allem die Frage, welche Fragen dürfen vom Vermieter gestellt werden und welche Konsequenzen drohen, wenn diese absichtlich falsch beantwortet werden.
Sind private Fragen erlaubt?
Private Fragen haben den Vermieter gänzlich nicht zu interessieren. Dementsprechend sind Fragen, die das Privatleben betreffen schlichtweg unzulässig. Werden Interessierte dennoch mit unzulässigen Fragen konfrontiert stellt sich oftmals die Frage, ob diese beantwortet werden müssen. Ein Zwang die Fragen zu beantworten besteht nicht. Auch müssen die unzulässigen Fragen nicht wahrheitsgemäß...weiter lesen
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