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Leipzig (jur). Dass beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte härtere Anforderungen gelten als für anerkannte Asylbewerber, ist rechtmäßig. Höherrangiges Recht, insbesondere EU-Recht, steht dem nicht entgegen, urteilte am Donnerstag, 8. Dezember 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen zum Elternnachzug (Az.: 1 C 59.2 und weitere) sowie zum Kindernachzug (Az.: 1 C 8.2). Alle Kläger waren in Deutschland nicht als Asylberechtigte, wohl aber als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht als politisch verfolgt gelten, wegen der Umstände in ihrem Heimatland aber trotzdem in Deutschland bleiben dürfen. Gründe können beispielsweise ein Krieg sein oder fehlende Möglichkeiten, sich im Herkunftsland den Lebensunterhalt zu...
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Luxemburg (jur). Kranke Ausländer dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland wegen einer unzureichenden medizinischen Versorgung eine erhebliche und letztlich unmenschliche Zunahme ihrer Schmerzen droht. Das hat am Dienstag, 22. November 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines krebskranken Russen entschieden (Az.: C-69/21). Der heute 34-Jährige war mit 16 an Blutkrebs erkrankt. Seit 2013 hält er sich illegal in den Niederlanden auf und befindet sich dort in Behandlung. Gegen seine Schmerzen erhält er medizinisches Cannabis. In Russland ist die Verwendung von Cannabis in der Medizin verboten. Mehrere Asylanträge des Mannes blieben ohne Erfolg, und 2020 wurde er ausgewiesen. Seine gegen die „Rückkehrentscheidung“ eingereichte Klage legte das...
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Leipzig (jur). Allein der Bund ist für die humanitäre Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen aus dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos letztlich zuständig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag, 15. März 2022, verkündeten Urteil entschieden (Az.: 1 A 1.21). die Leipziger Richter stellten fest, dass das Bundesinnenministerium dem Land Berlin die zusätzliche Aufnahme „besonders schutzwürdiger Personen“ aus Moria verbieten durfte. Hintergrund des Rechtsstreits waren die katastrophalen Verhältnisse in dem total überfüllten griechischen Flüchtlingslager Moria. Das Land Berlin wollte helfen und hatte im Juni 2020 eine Aufnahmeanordnung erlassen, kurz vor der Zerstörung des Lagers infolge von Unruhen und Bränden im September 2020. Aus humanitären Gründen sollten 300...
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