Das Energierecht bezieht sich in seinen gesetzlichen Vorschriften auf die Energiewirtschaft und kann in nationales Energierecht und internationales/ europäisches Energierecht unterteilt werden. Kernregelungsgegenstand ist leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas. Das Energierecht, das einen engen Bezug zum Umweltrecht aufweist, ist Teil des öffentlichen Rechts.Die Beratung zu Fragen des Energierechts erfolgt somit am besten durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der sich auf das Umweltrecht bzw. das Energierecht spezialisiert hat.
Nationales Energierecht
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung – kurz „Energiewirtschaftsgesetz“ ( EnWG) bildet die zentrale Gesetzesmaterie für das Energierecht und beinhaltet die wichtigsten Vorschriften zur leitungsgebundenen Energie, also bezüglich des leitungsgebundenen Transports von Strom, Erdgas, Ferngas oder Fernwärme. Das EnGW soll dabei sicherstellen, dass die Versorgung mit Energie in Deutschland möglichst sicher, preisgünstig, aber auch effizient, umweltverträglich und verbraucherfreundlich stattfindet und der Wettbewerb in der Energieversorgung nicht zum Erliegen kommt. Das EnWG wird durch etliche Verordnungen - z.B. die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) oder der Gashochdrucksleitungsverordnung (GasHDrLtgV) ergänzt.
Rechtlich relevant und damit oft Gegenstand der Rechtsberatung im Energierecht ist vor allem, dass der Betrieb von Energieversorgungsnetzen ist anzeigepflichtig bzw. genehmigungspflichtig ist. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wird von einer Regulierungsbehörde überwacht.
Energierecht in Europa
Das der Handel mit Energie seit jeher und immer mehr auch international erfolgt, existieren natürlich auch internationaler Regelungen des Energierechts, vor allem europäischer Ebene. Vor allem durch Verordnungen und Richtlinien wird von der EU Einfluss auf das nationale Energierecht genommen, und damit eine Vereinheitlichung des Energierechts zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher angestrebt.
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