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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbschaftssteuererklärung
Erbrecht Testament verfassen: So lässt sich Ihr Testament richtig erstellen!
Durch das Aufsetzen eines Testamentes kann Streit um den Nachlass vermieden werden. Das gilt aber nur dann, wenn Erblasser als Verfasser dabei auf einige wichtige Punkte achten. Ein Testament ist besonders dann wichtig, wenn der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Diese gilt dann, wenn kein wirksames Testament vorliegt. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht so, wie Laien es sich vorstellen. Beispielsweise sieht sie bei dem Tod eines Ehegatten vor, dass jeweils der Ehepartner und den Kindern jeweils die Hälfte des Nachlasses zu jeweils gleichen Teilen zusteht. Wer das vermeiden möchte, sollte unbedingt ein Testament verfassen. Möglich ist es beispielsweise, dass sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Oder es sie setzen ein sogenanntes Berliner Testament auf. Dieses ... weiter lesen
Erbrecht Nießbrauch: Ein Praxisbeispiel zum Steuern sparen!
20.08.2023
Sie erwägen die Möglichkeit, Grundstücke auf die nächste Generation zu übertragen, ein Schritt, der sorgfältig bedacht werden sollte. Sie haben vielleicht schon gehört, dass dies steuerlich vorteilhaft durch ein Nießbrauchrecht gestaltet werden kann. Dennoch fühlen Sie sich unsicher und möchten mehr Informationen darüber erhalten. Sie wünschen sich eine genauere Erklärung der Zusammenhänge und möchten die steuerlichen Auswirkungen verstehen? Dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für Sie. Mein Name ist Hartmut Göddecke und ich gehöre zur Anwaltskanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Erbrecht stehen meine Kollegen und ich Ihnen zur Verfügung, um Fragen zur Vermögens- und ... weiter lesen
Erbrecht Erbauseinandersetzung bei der Erbengemeinschaft kurz erklärt
Wenn die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ mehrere Personen zu Erben erklärt, sind sie in einer Erbengemeinschaft. Keiner der Mitglieder dieser Erbengemeinschaft darf über die Dinge aus dem Nachlass verfügen. Der Nachlass muss gemeinsam verwaltet werden, was alleine aufgrund von Örtlichkeiten und Kommunikationsschwierigkeiten oft nur schlecht möglich ist. Auch kommen oft gespannte Verhältnisse zwischen den einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft vor, sodass ein gemeinsames Vorgehen oft ungemein schwer, wenn nicht unmöglich ist. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft Der § 2042 BGB definiert die Regeln, welche für die Auseinandersetzung einer Gemeinschaft Gültigkeit haben. Nach § 752 BGB ist der Nachlass zunächst in „Natur“ zu ... weiter lesen
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